Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht - Öffentliches Recht
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen werden kann, weil der Inhaber nach zwei Geschwindigkeitsverstößen ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hat.
Im konkreten Fall hatte der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Probezeit aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. Dadurch verlängerte sich die Probezeit auf 4 Jahre. Das von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Aufbauseminar führte er zunächst nicht durch, weshalb ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nachdem er die Teilnahmebescheinigung über ein Aufbauseminar nachgereicht hatte, wurde ihm eine neue Fahrerlaubnis auf Probe erteilt, die neue Probezeit lief weiter für die verbliebene Restdauer der 4-jährigen Probezeit. Innerhalb der neuen Probezeit überschritt der Mann erneut die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 38 km innerorts. Daraufhin verlangte die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Kaiserslautern ein medizinisch-psychologisches Gutachten und entzog ihm, als er das Gutachten nicht vorlegte, erneut die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
Dagegen stellte der Betroffene einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Neustadt, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 13. Oktober 2016, dass die Fahrerlaubnisentziehung offensichtlich rechtmäßig erfolgt sei. Nachdem der Antragsteller - nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe und Wiedererteilung - in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung begangen habe, sei die Anordnung einer MPU vom Straßenverkehrsgesetz vorgeschrieben. Jeder Verstoß gegen die Geschwindigkeit innerhalb der Probezeit werde nämlich vom Gesetz als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung bewertet. Auch der erste Geschwindigkeitsverstoß in der Probezeit sei noch verwertbar, unabhängig davon, dass dem Antragsteller zwischenzeitlich die Fahrerlaubnis auf Probe wiedererteilt worden sei. Da er das rechtmäßig angeordnete Gutachten nicht vorgelegt habe, sei die Fahrerlaubnisentziehung zu Recht erfolgt.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz erhoben werden.
VG Neustadt, 31.10.2016 zum Beschluss 1 L 754/16 vom 13.10.2016
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.