Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht | Zivilrecht
Mit am 11.02.2016 verkündetem Urteil hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover die Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Badeunfall des zum Unfallzeitpunkt elfjährigen Klägers gegen die damals neunjährige Beklagte abgewiesen.
Dem Rechtsstreit lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagte besuchten in 2013 gemeinsam das Innerstebad in Sarstedt und benutzten dort zusammen mit dem Bruder der Beklagten eine ca. 70 m lange Wasserrutsche, wobei der Kläger der Beklagten vorausrutschte. Ob auch der Bruder der Beklagten vor dem Kläger oder aber als letzter der Drei rutschte, ist zwischen den Parteien streitig. Bei der Rutschfahrt hielten die Kinder in der Rutsche an, um auf diese Weise einen „Stau“ zu verursachen. Dies geschah nicht zum ersten Mal und im Einvernehmen mit dem Kläger. Nach Auflösung des Staus rutschte der Kläger mit dem Kopf voraus und schlug nach dem Passieren des Rutschenausgangs mit dem Gesicht auf den Beckenboden auf. Dabei brachen die beiden mittleren oberen Schneidezähne ab, die anschließend überkront werden mussten.
Der Kläger behauptet, die Beklagte habe ihn beim Weiterrutschen gegen seinen Willen an den Beinen festgehalten, erst am Ausgang der Rutsche losgelassen und ihm zusätzlich noch einen Schub von hinten gegeben. Er begehrt im Wesentlichen den Ausgleich des Eigenanteils zur zahnmedizinischen Behandlung in Höhe von 518,45 Euro sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat die Klage abgewiesen, da die Beklagte ungeachtet des zwischen den Parteien im Einzelnen streitigen Geschehensablaufes jedenfalls kein Verschulden treffe. Ein allenfalls in Betracht kommendes fahrlässiges Verhalten der Beklagten liege nicht vor. Das Verursachen des Staus und das sich anschließende gemeinsame Rutschen seien letztlich Ausdruck des Spieltriebs sowie eines Forschungs- und Erprobungsdranges, sodass selbst unter Zugrundelegung eines etwaigen Schubes vor dem Rutschenausgang darin allenfalls zum Ausdruck käme, dass es beim Spielen und Erproben auch zu unüberlegten, schädigenden Verhaltensweisen kommen könne, die für ein neunjähriges Kind jedoch unvermeidbar seien.
Daneben sei ergänzend zu berücksichtigen, dass gerade Kinder und Jugendliche sich in ihrem Verhalten von der Dynamik einer Gruppe besonders mitreißen und anstacheln lassen und so die Folgen ihres Handelns typischerweise nicht mit dem - mit fortschreitendem Alter erst noch weiter zu entwickelnden - Verantwortungsbewusstsein übersehen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
LG Hannover, Urteil 8 O 80/15 vom 11.02.2016
Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html
Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html
Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html
5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html
PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.