ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 03.03.2017 – Keine Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert
    03.03.2017 – Keine Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert
    GESUNDHEIT | Steuer & Recht | Im Rahmen einer Notfallbehandlung rieten die Krankenhausärzte einer Versicherten der Beklagten zu einer stationären Behandlung und Überwachun...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht | Sozialversicherungsrecht

Keine Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Versicherte die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert


Im Rahmen einer Notfallbehandlung rieten die Krankenhausärzte einer Versicherten der Beklagten zu einer stationären Behandlung und Überwachung. Die Versicherte lehnte dies ab und verließ nach entsprechender schriftlicher Aufklärung das Krankenhaus. Das Krankenhaus forderte für stationäre Leistungen von der Krankenkasse eine Vergütung in Höhe von ca. 630 Euro. Dies wies die beklagte Krankenkasse mit der Begründung zurück, eine stationäre Behandlung habe nicht stattgefunden. Hiergegen klagte das Krankenhaus ohne Erfolg. Die Richter folgten der Einschätzung der beklagten Krankenkasse.

Allein der Umstand, dass Krankenhausärzte die Notwendigkeit einer stationären Behandlung annehmen, kann - so die Kammer - nicht auch dann zu einer Vergütung durch die Krankenkasse führen, wenn der Versicherte das Krankenhaus verlässt und seine Einwilligung zu einer stationären Behandlung nicht erteilt. Nach Vernehmung der Versicherten im Verhandlungstermin konnte nicht festgestellt werden, dass die Patientin in das Krankenhausversorgungssystem eingegliedert worden ist und damit eine Aufnahme zur stationären Behandlung bereits erfolgt war. Vielmehr hatte die Versicherte nach Abschluss der Untersuchungen im Rahmen der Notfallbehandlung die ihr vorgeschlagene stationäre Behandlung abgelehnt. Ein Bett auf der Station für Frauenheilkunde, wo die stationäre Behandlung hätte durchgeführt werden sollen, war ihr noch nicht zugeteilt worden. Der Umstand, dass die Daten der Versicherten bereits in das Computersystem des Krankenhauses eingegeben worden waren, kann nicht als Beginn der stationären Behandlung angesehen werden. Hierfür ist das Einverständnis des Versicherten notwendig. Sofern Krankenhausleistungen wie Unterbringung und Verpflegung in Anspruch genommen werden, kann von diesem Einverständnis regelmäßig ausgegangen werden. Dies war bei der Versicherten aber gerade nicht der Fall. Auch der zeitliche Ablauf sprach gegen eine bereits begonnene stationäre Behandlung. Die Notfallbehandlung in der Ambulanz erfolgte nämlich um 15:20 Uhr. Bereits um 16:00 Uhr hatte die Versicherte die Erklärung unterzeichnet, dass sie keine stationäre Behandlung wünscht.

SG Detmold, Urteil S 3 KR 555/15 vom 19.01.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken