ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 09.08.2017 – Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen
    09.08.2017 – Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen
    FINANZEN | Steuer & Recht | Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkei...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht | Sozialversicherungsrecht

Privatdarlehen oder Schenkung? Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen


Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen darstellen.

Zugrunde lag der Fall einer vierköpfigen Familie aus dem Landkreis Peine, die einen Klempnerbetrieb als Familienunternehmen führt und ergänzende Grundsicherungsleistungen bezieht. Der Familienvater hatte mit seiner Mutter, einer Mitinhaberin des Betriebs, einen „privaten Darlehens-Nothilfevertrag“ abgeschlossen. Er konnte ohne Kreditsicherheiten nach Bedarf zinslose und scheinbar unbegrenzte Darlehensbeträge abrufen. Die Tilgung sollte nach Leistungsfähigkeit und ohne verbindliche Termine erfolgen.

Das Jobcenter hatte die Zahlungen als verdeckte Schenkung bewertet und eine Hilfebedürftigkeit insgesamt verneint. Demgegenüber ist das Sozialgericht Braunschweig in erster Instanz von einer glaubhaften Rückzahlungspflicht ausgegangen, da aus den Kontoauszügen wiederholte Zahlungen an die Mutter ersichtlich waren.

Im Beschwerdeverfahren hat sich das LSG überwiegend der Auffassung des Jobcenters angeschlossen. Das Gericht hat die vollständigen Kontoauszüge der vergangenen vier Jahre beigezogen und ermittelt, dass in dieser Zeit ca. 58.000 Euro ausgezahlt wurden und nur ca. 29.000 Euro zurückgezahlt wurden. Es hat den Darlehensvertrag zumindest teilweise als Scheingeschäft bewertet. Zwar seien Darlehens- bzw. Tilgungsbeträge unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe hin- und herüberwiesen worden, jedoch bestünden keine durchsetzbaren Rückzahlungspflichten. So seien weder die Darlehens- noch die Vertragslaufzeit fest geregelt, es seien keine Sicherheiten vorhanden und keine Zinsen zu zahlen. Für ein Scheingeschäft spreche auch, dass der Vertrag erst nach der Auszahlung des ersten Darlehensbetrages abgeschlossen wurde. Zudem hätten einzelne Rückzahlungen über den erhaltenen Auszahlungen gelegen. Als Ergebnis einer Schätzung hat das Gericht nur einen deutlich reduzierten Hilfebedarf (180 Euro/Monat) angenommen und die endgültige Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Hierbei hat es zugleich strafrechtliche Konsequenzen von Falschangaben und Scheinverträgen aufgezeigt.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss L 11 AS 378/17 B ER vom 27.06.2017



Weitere Meldungen


Einzigartige Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Mitglieder von Pharmazie-Standesorganisationen
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken
aporisk.de/pressemitteilung-44762-rechtsschutz-gegen-unlauteren-wettbewerb-bei-apotheken.html

Vereinfachte Absicherung der Arbeitskraft für junge Apotheker und Apothekerinnen, Familienangehörige sowie Mitarbeiter
Berufsunfähigkeit versichern ohne Gesundheitsprüfung
aporisk.de/pressemitteilung-43592-berufsunfahigkeit-versichern-ohne-gesundheitsprufung.html

Eine wirtschaftliche Orientierung muss nicht im Gegensatz zu weitgehenden Versicherungsleistungen stehen
Was kostet Ihre Apothekenversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-42273-was-kostet-ihre-apothekenversicherung.html

5 gute Gründe, warum eine Existenzsicherung bei Krankheit und Unfall unverzichtbar ist
Die Risiken beim Ausfall des Apothekers absichern
aporisk.de/pressemitteilung-41085-die-risiken-beim-ausfall-des-apothekers-absichern.html

PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken