Bei kündigungsbedingter Freistellung eines Mitarbeiters Abbau dessen Arbeitszeitguthabens auch bei Krankheit
Wird ein Mitarbeiter im Zuge einer Kündigung freigestellt und erkrankt in dieser Zeit, darf der Arbeitgeber trotzdem das Arbeitszeitguthaben abbauen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. November 2015 (Az. 5 Sa 342/15).