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Rechtsschutzversicherung
Information

Was ist Rechtsschutz ?



Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw. sein Recht geltend zu machen.

Zudem wird umgangssprachlich - zumindest in Juristenkreisen - damit auch die Sparte der Rechtsschutzversicherung innerhalb der Versicherungswirtschaft bzw. des Versicherungsrechts bezeichnet.


Beschränkungen

Grundsätzlich ist die Gewährleistung des Rechtsschutzes ein Grundrecht, das dem Bürger zusteht. In Deutschland sind das Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG sowie der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 GG verankert.

Der Gesetzgeber ist aber berechtigt, den Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 GG) einzuschränken. Rechtfertigungsgrund für diese Einschränkung ist die Effektivität des Rechtsschutzes, da andernfalls die Justiz nicht mehr handlungsfähig wäre.

Schachfiguren

Die Einschränkungen des Rechtsschutzes sind jedoch minimal zu halten. Der Rechtsschutz, der auf dem Klageweg zu erhalten ist, wird daher durch die Zulässigkeits- oder Sachurteilsvoraussetzungen beschränkt. Ziel ist es, nicht nur durch eine angemessene Zuständigkeitsverteilung zwischen den Gerichtsorten, den Gerichtsinstanzen und den Streitgegenständen eine vernünftige Auslastung der Gerichte zu erreichen, sondern auch durch die Durchführung eines Vorverfahrens (im Bereich der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit) oder durch den Vertretungszwang mit Anwalt die Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen und so schnell wie möglich abzuarbeiten. Grundsätzlich ist das Ziel des effektiven Rechtsschutzes aber insoweit auch durch Sparzwänge in der Justizverwaltung beeinträchtigt.

Wesentliche Beschränkung des Rechtsschutzes ist das Rechtsschutzbedürfnis. Der Kläger darf nicht einfacher, schneller oder besser (eben effektiver) an sein Recht gelangen können bzw. muss für seine Klage plausible Gründe benennen können. Teilweise wird auch eine Beschwerde verlangt.

Vor der Wahrnehmung gerichtlichen Rechtsschutzes muss oft bereits im Vorfeld, ohne Einschaltung eines Gerichts, von außergerichtlichen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht werden. Im Verwaltungsverfahren ist dies in der Regel die Voraussetzung des Widerspruchsverfahrens bei Verwaltungsakten.

Daneben kann mittels Fachaufsichts- oder Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und anderen außergerichtlichen Eingaben eine Überprüfung behördlichen Handelns herbeigeführt werden.

Im Strafrecht sind an Beschränkungen des Rechtsschutzes in der Regel strengere Anforderungen zu stellen, da der Bürger hier unmittelbar von schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte bedroht ist.

Die Erfahrung zeigt: Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten unübersehbar. Doch so mancher verzichtet auf sein gutes Recht, weil er das hohe Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung fürchtet. Kein Wunder: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro.

Besonders teuer wird es immer dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, erstritten werden muss. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskostenrisiken zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Wer nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.


Wichtig:

Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur Rechtsschutzversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.



Recht haben und Recht bekommen...

... muss nicht dasselbe bedeuten. Häufig ist das Recht auf der Seite des Stärkeren - womit natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist - mit der es natürlich leichter ist sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, stellt eine Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Abrundung des unternehmerischen Versicherungsschutzes dar.

Vorliegend werden wichtige Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung vorgestellt. Die Absicherung der Kosten eines Rechtsstreites durch ihre Rechtsschutzversicherung spielt für die Mandanten, welche entsprechenden Versicherungsschutz eingekauft haben eine entscheidende Rolle.

» Was leistet der Rechtsschutzversicherer
» Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung
» Besonderheiten bei der Rechtsschutzversicherung
» Mediation und telefonische Beratung


Es ist uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für Ihren Rechtsstreit oder die Rechtsberatung zu übernehmen hat, nicht der Rechtsschutzversicherung selbst überlassen sollten. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Versicherer kein Interesse hat, einen angefragten Rechtsstreit zu finanzieren und insofern sehr bemüht ist, Möglichkeiten zu finden, um nicht eintreten zu müssen.

Leider sind die Methoden der Verweigerung von Versicherungsschutz in den letzten Jahren bei einigen Rechtsschutzversicherungen eher ruppiger geworden. Wenn Versicherte selbst anfragen, ob sie sich mit ihrem Rechtsproblem an den Anwalt ihres Vertrauens wenden können, werden sie teilweise zunächst - bedingungswidrig - auf sog. telefonische „Anwaltshotlines" verwiesen, die u.U. eine äußerst fragwürdige Hilfe darstellen. In Einzelfällen wird sogar schlicht behauptet, dass angefragte Risiko sei nicht versichert. Es sei her angemerkt, dass solche eher unseriöse Praktiken noch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Entscheidend bleibt jedoch der folgende Hinweis: Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren sollten Sie nicht die Rechtsschutzversicherung sondern allein den Anwalt Ihres Vertrauens entscheiden lassen. Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an unsere Fachabteilung wenden, sind wir in der Lage verbindlich einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den angefragten Rechtsstreit übernehmen muss. Gleichzeitig übernehmen wir die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.



Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite


Weil man sein Recht nicht auf Rezept bekommt - Die richtige Apothekenversicherung hilft.

Rechtsstreitigkeiten können ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für ApothekerInnen, bei denen beim Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Straftat bei der beruflichen Tätigkeit schnell der Streitwert über die Millionengrenze gehen kann mit entsprechend hohen Prozesskosten, wie zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen für Personenschäden. Im Falle eines Falles ist hier eine sogenannte Pauschal-Rechtsschutzversicherung wie sie die ApoRisk GmbH als Komplettschutz für alle Bereiche der ApothekerInnen entwickelt hat, ein wertvoller Rückhalt.

Rechtschutz

Denn Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei Paar Schuhe. Nach dem Motto ‚Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt' sind Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeidbar. Versucht wird in den meisten Fällen erst mal eine gütliche Einigung. Aber auch wenn die nicht möglich ist, so mancher schreckt doch eher vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück.

Sich sein Recht ohne finanzielle Risiken vor Gericht erstreiten zu können, kann gerade auch für den Geschäftsbetrieb der Apotheke ein stabilisierender Faktor sein. Denn im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als ApothekerIn ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Streitfälle in der Praxis könnten zum Beispiel im Apothekenbereich sein: eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche Produkte verkauft worden sind oder dem Apotheker wird ein "Kunstfehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen.  Es könnte Straftatbestände geben wie: Tötung auf Verlangen, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung, Betrug im Zusammenhang mit dem Abrechnungsverfahren, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Generell denkbar sind Verstöße gegen eine Reihe von Gesetzen: gegen das Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, die Arbeitszeitordnung, die Vorschriften über Feuerschutz- und Unfallverhütung, die Apotheken-Betriebsordnung sowie gegen sonstige Vorschriften, die die Art und Weise der Berufsausübung regeln, etc.

Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich und kaum zu durchdringen. Es ist daher sicher beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können. ApoRisk bietet deshalb eine auf den Berufsstand ApothekerInnen speziell ausgerichteten Pauschal-Rechtsschutz an Pauschaler Rechtsschutz für Apotheker.



5 gute Gründe für eine private
Rechtsschutzversicherung von ApoRisk


Hier bietet ApoRisk 5 gute Gründe, warum ein Apotheker oder Apothekerin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

» Die fünf guten Gründe
» Versicherungspartner auf Lebenszeit

 

Leistungen

Bei Streitigkeiten auf der sicheren Seite.



Ein umfassendes Rechtsschutzpaket für den Privatbereich, ist der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist eine Kombination aus dem personenbezogenen Verkehrsrechtschutz und dem Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

 

Ein Beispiel:
Sorglos-Rechtsschutz - Rundumschutz

Hier ist alles inklusive:
Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz in Beruf und Ehrenamt und weitere wertvolle Zusatzleistungen. Das alles bekommen Sie zum Jahresbeitrag von nur 177,22 Euro. Die Selbstbeteiligung beträgt 200 Euro; bei Wahl eines Anwalts aus dem bundesweiten, qualifizierten Rechtsanwalts-Netzwerk nur 100 Euro (Senioren).

Mit dem Sorglos-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend.

Welche Personen sind versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer 
  • Ihr Ehepartner (wenn vereinbart auch Lebenspartner) 
  • Ihre minderjährigen Kinder 
  • Ihre volljährigen Kinder (ledig und noch in der Ausbildung) 
  • Die berechtigen Fahrer der versicherten Fahrzeuge 
  • Auf Antrag auch weitere Personen in Ihrem Haushalt.

 

Was ist versichert?
Die oben genannten versicherten Personen erhalten Versicherungsschutz im

  • Verkehrsbereich (auch als Fahrer fremder Fahrzeuge) 
  • beruflichen Bereich als Arbeitnehmer 
  • Privatbereich - inklusive Internet- und Opfer-Rechtsschutz 
  • Grundstücksbereich für Ihre selbst bewohnten Wohnungen in Deutschland.

Zusätzlich sind im Sorglos-Rechtsschutz die folgenden Leistungen inklusive:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz - damit haben Sie Schutz für den Fall, dass Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit eine angeblich vorsätzlich begangene Straftat vorgeworfen wird. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes.
  • Wohnungs-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland. 
  • Für Wohneigentümer: Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren um Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten. 
  • Unbegrenzte Versicherungssumme bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden (in Übersee werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen). 
  • Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz: Im Falle einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses werden die Kosten für Ihre Interessenvertretung bis 500 Euro übernommen, auch wenn noch kein Rechtsschutzfall nach § 14 Abs. 3 ARB vorliegt. 
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten: Die Kosten der über die Beratung hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts sind bis zu 500 Euro versichert.

 

Folgende Kosten sind versichert:

  • Gebühren des eigenen Anwalts
  • Gebühren des gegnerischen Anwalts
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • die das Gericht heranzieht
  • Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort
  • die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt
  • Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
  • Ihre Kosten, wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen
  • Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich
  • Übersetzungskosten
  • Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.



Automatisch der beste Schutz

Dank unserer Leistungs-Update-Garantie wird Ihr Versicherungsschutz automatisch aktualisiert. Ganz ohne Ihr Zutun und ohne Mehrkosten erhalten Sie so immer die besten Leistungen.



Lesen Sie auch

» Welche Vorteile eine Rechtsschutzversicherung bietet
» Die Rechtsschutz-Varianten für Apotheker
» Das alles kann passieren
» Was tun im Schadenfall?
» Was man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollte
» Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

Prämien

Das Beste für Ihre Sicherheit oder nichts.

 

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Jahresbeitrag ab 199,- EUR 


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Beitrag versteht sich zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer.



Infos zum privaten Rechtsschutz für selbständige Apotheker finden Sie bei "Apotheke".

» Pauschaler Rechtsschutz für selbständige Apotheker
» Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb bei Apotheken

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag


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