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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Pressemitteilung
Gilching bei München - Einkaufs- und Marketingpartnerschaften sind ebenso zulässig wie Rabatte, Boni und Skonti. Was dem Anti-Korruptionsgesetz nach Ansicht des BVDAK fehlt, ist die klar definierte Grenze zur Strafbarkeit.
Das Ziel des geplanten Gesetzes sollte es sein,
das Vertrauen der Patienten durch unabhängige Entscheidungen der
Heilberufe zu stärken. „Diesen Zweck erfüllt der vorgelegte
Gesetzentwurf nicht“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes der
Apothekenkooperationen (BVDAK) Dr. Stefan Hartmann. Alle Heilberufe
würden über einen Kamm gestrichen. Die unterschiedlichen Kammerregeln
der Bundesländer auch innerhalb eines Heilberufs könnten dazu führen,
dass ein Apotheker oder eine Kooperation nicht erkennen könne, ob ein
Verhalten unmissverständlich verboten sei. Zudem ist einer
Ungleichbehandlung Tür und Tor geöffnet.
Dr. Stefan Hartmann:
„Für den BVDAK bestehen damit erhebliche Zweifel an der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des geplanten Gesetzes in dieser
Form.“
Apotheken-Kooperationen werden nicht angetastet
Eigenständige
Straftatbestände, die ein bislang zulässiges Verhalten erfassen sollen,
stünden nicht zur Debatte. Daher seien alle bislang zulässigen
Vorgehensweisen wie Rabatte, Boni, Skonti, die sich im zulässigen Rahmen
bewegten, auch weiterhin möglich. Das gelte auch für den zwingend
nötigen Austausch zwischen Industrie und Kooperationen und der Freiheit
des Apothekers, eine Produktauswahl aus heilberuflichen und ökonomischen
Aspekten heraus zu treffen. Aus Angst vor Strafbarkeit unwirtschaftlich
einzukaufen, sei für den Kaufmann „Apotheker“ keine Vorgabe des
geplanten Gesetzes. Für eine pauschale Unterstellung, dass jeder
Einkaufsvorteil unlauter und standeswidrig sei, gebe das Gesetz keinen
Raum. Vertreter der großen Koalition hätten im Rahmen der ersten Lesung
des Gesetzes einhellig klargestellt, dass zulässige und erwünschte
Kooperationen im Gesundheitswesen durch das Gesetz nicht angetastet
werden sollten. Dies begrü.t der BVDAK ausdrücklich.
Bliebe der
Wortlaut des Gesetzes bestehen, würde jeder Marktbeteiligte seine eigene
Auslegung begründen können. In der Folge käme es zu jahrelangen
gerichtlichen Auseinandersetzungen – ein für die Beteiligten unhaltbarer
Zustand.
Der BVDAK habe deshalb wohl als erster Verband für die
Mitglieder des BVDAK e.V. einen Leitfaden zum Anti-Korruptionsgesetz von
der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Diekmann (Hamburg) erarbeiten
lassen.
Zudem veröffentlicht der BVDAK seine Thesen zum
Antikorruptionsgesetz als Anlage. Der BVDAK wird voraussichtlich im
Frühjahr 2016 ein Fachseminar / Workshop für alle im Apothekenmarkt
tätigen Firmen anbieten.
„Unsere intensiven und frühzeitigen
Initiativen tragen dazu bei, den Kooperationen des BVDAK und ihren
Apothekern sowie allen im Apothekenmarkt tätigen Firmen eine erste
wirksame Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten
Anti-Korruptionsgesetzes zu bieten“, so der BVDAKVorsitzende.
Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender:
„Der BVDAK fordert klare Regeln zum Korruptionstatbestand und keinen Generalverdacht gegen Apotheker und ihre Kooperationen.“
Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher
Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und
Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er
schützt die beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interessen
seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren angeschlossenen
Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die
Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ
hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Er tritt damit für die in
Apothekenkooperationen vernetzten Apotheken ein.
Veranstaltungshinweis:
Kooperationsgipfel 2016 am 3. und 4. Februar 2016 Das Jahrestreffen der
Kooperationsbranche bietet wieder einen spannenden Themenmix und bestes
Networking. Sind Sie schon angemeldet? Weitere Informationen und
Anmelde-möglichkeiten unter: www.kooperationsgipfel.de
Wichtiger Hinweis:
Nachdem
derzeit bereits über 300 Anmeldungen vorliegen, weisen wir höflich
darauf hin, dass im Rahmen des Zimmerkontingentes „nur“ noch knapp 30
Zimmer zur Verfügung stehen. Das Hotel ist in Kürze somit vollkommen
ausgebucht. Melden Sie sich bitte umgehend an, wenn Sie im Tagungshotel
übernachten wollen.
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
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