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  • 09.06.2015 –  Medikationsplan ohne Apotheker nichts wert
    09.06.2015 – Medikationsplan ohne Apotheker nichts wert
    BRANCHENNACHRICHTEN Gilching bei München - Bei der Ausarbeitung des E-Health-Gesetzentwurfs dürfen die Apotheker beim vorgesehenen Medikationsplan mitreden, doch danach ist ihre...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apotheken:


BVDAK-Klartext

Medikationsplan ohne Apotheker nichts wert

 

Gilching bei München - Bei der Ausarbeitung des E-Health-Gesetzentwurfs dürfen die Apotheker beim vorgesehenen Medikationsplan mitreden, doch danach ist ihre Kompetenz nicht mehr gefragt.


„Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft begrüßen wir es, dass der Medikationsplan endlich kommt. Wenn die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers allerdings nicht abgerufen wird und der Apotheker die Medikation nicht systematisch nach Interaktionen und anderen Risiken prüfen kann, ist der Medikationsplan im besten Falle eine bloße Medikationsliste,“ so Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK e.V.

Für den Verband und seine Mitglieder ist es völlig unverständlich, warum Apotheker nicht von vorne herein in die Erstellung des Medikationsplans einbezogen werden. Eine Medikationsanalyse ist eine typisch pharmazeutische Aufgabe, hier liegt die Kompetenz eindeutig beim Apotheker. Natürlich ist dies eine Leistung, die der Apotheker nicht ohne Honorar erbringen kann.

„Hier wurde – wie so oft in der Politik – zu kurz gedacht: Der Arzt erhält aus Gründen der Therapiehoheit den Auftrag, den Medikationsplan gegen ein Honorar zu erstellen, der Apotheker soll ihn – natürlich ohne Entlohnung – erfassen und womöglich noch beurteilen. Das kann nicht im Sinne einer Verbesserung der Arzneimittelsicherheit sein. Damit wird die Chance auf einen gesundheitlichen Fortschritt vertan, bevor der neue Medikationsplan überhaupt startet“, warnt Dr. Hartmann.

Die Mitgliedsapotheker der BVDAK-Kooperationen fordern, dass sich Hausarzt und Apotheker gemeinsam um den Medikationsplan kümmern und beide Seiten entsprechend honoriert werden.
    
Nur so lassen sich Wechselwirkungen zwischen allen verschreibungspflichtigen und OTC-Medikamenten erkennen, zumal nur der Apotheker die Gesamtmedikation des Patienten kennt. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass ein ganzer Berufsstand, dessen Kernkompetenz die Pharmazie ist, bei der Arzneimittelberatung hinter den Ärzten zurückstehen soll, anstatt Hand in Hand zu arbeiten“, kritisiert Dr. Hartmann.
Sehr bedauerlich findet der BVDAK auch die Tatsache, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) als offizielle Vertretung der Apotheker(innen) wieder einmal politisch nicht durchsetzen konnte und nun auf einer Leistungserbringung ohne Honorar sitzen bleiben soll. Es zeigt sich, wie weit Realität und verbandspolitisches Wunschdenken auseinanderklaffen.
Auf dem nächsten Apothekertag in Düsseldorf darf es daher nicht mehr um Leitbildvisionen für 2030 sondern um gewinnbringende Honorare für 2015 und Folgejahre gehen.

Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender:
„Wer Pharmazie im Alltag leben will, muss dafür sorgen, dass er davon
leben kann.“

Kongresshinweis:       
Am Samstag, den 18. Juli 2015 findet der 2. Apothekerinnenkongress im Hotel Vier Jahreszeiten in Starnberg statt. Infos unter www.apothekerinnen‐kongress.de       

Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München

Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77

E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de

 

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