Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BVDAK-Klartext
Gilching bei München - Bei der Ausarbeitung des E-Health-Gesetzentwurfs dürfen die Apotheker beim vorgesehenen Medikationsplan mitreden, doch danach ist ihre Kompetenz nicht mehr gefragt.
„Vor dem Hintergrund
einer alternden Gesellschaft begrüßen wir es, dass der Medikationsplan
endlich kommt. Wenn die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers
allerdings nicht abgerufen wird und der Apotheker die Medikation nicht
systematisch nach Interaktionen und anderen Risiken prüfen kann, ist der
Medikationsplan im besten Falle eine bloße Medikationsliste,“ so Dr.
Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK e.V.
Für den Verband und
seine Mitglieder ist es völlig unverständlich, warum Apotheker nicht von
vorne herein in die Erstellung des Medikationsplans einbezogen werden.
Eine Medikationsanalyse ist eine typisch pharmazeutische Aufgabe, hier
liegt die Kompetenz eindeutig beim Apotheker. Natürlich ist dies eine
Leistung, die der Apotheker nicht ohne Honorar erbringen kann.
„Hier
wurde – wie so oft in der Politik – zu kurz gedacht: Der Arzt erhält
aus Gründen der Therapiehoheit den Auftrag, den Medikationsplan gegen
ein Honorar zu erstellen, der Apotheker soll ihn – natürlich ohne
Entlohnung – erfassen und womöglich noch beurteilen. Das kann nicht im
Sinne einer Verbesserung der Arzneimittelsicherheit sein. Damit wird die
Chance auf einen gesundheitlichen Fortschritt vertan, bevor der neue
Medikationsplan überhaupt startet“, warnt Dr. Hartmann.
Die
Mitgliedsapotheker der BVDAK-Kooperationen fordern, dass sich Hausarzt
und Apotheker gemeinsam um den Medikationsplan kümmern und beide Seiten
entsprechend honoriert werden.
Nur so lassen sich
Wechselwirkungen zwischen allen verschreibungspflichtigen und
OTC-Medikamenten erkennen, zumal nur der Apotheker die Gesamtmedikation
des Patienten kennt. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass ein ganzer
Berufsstand, dessen Kernkompetenz die Pharmazie ist, bei der
Arzneimittelberatung hinter den Ärzten zurückstehen soll, anstatt Hand
in Hand zu arbeiten“, kritisiert Dr. Hartmann.
Sehr bedauerlich
findet der BVDAK auch die Tatsache, dass sich der Deutsche
Apothekerverband (DAV) als offizielle Vertretung der Apotheker(innen)
wieder einmal politisch nicht durchsetzen konnte und nun auf einer
Leistungserbringung ohne Honorar sitzen bleiben soll. Es zeigt sich, wie
weit Realität und verbandspolitisches Wunschdenken auseinanderklaffen.
Auf
dem nächsten Apothekertag in Düsseldorf darf es daher nicht mehr um
Leitbildvisionen für 2030 sondern um gewinnbringende Honorare für 2015
und Folgejahre gehen.
Dr. Stefan Hartmann, BVDAK-Vorsitzender:
„Wer Pharmazie im Alltag leben will, muss dafür sorgen, dass er davon
leben kann.“
Kongresshinweis:
Am Samstag, den 18. Juli 2015 findet der 2. Apothekerinnenkongress im Hotel Vier Jahreszeiten in Starnberg statt. Infos unter www.apothekerinnen‐kongress.de
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
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