Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BVDAK: Ja zum Antikorruptionsgesetz bei gleichzeitiger Freiheit für faires unternehmerisches Handeln.
Gilching bei München - Der Gesetzentwurf zum Antikorruptionsrecht hat für den Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hohe Relevanz, tangiert er doch die Unternehmertätigkeit der Verbundgruppen und aller über 20.000 Apothekenleiter. Daher begrüßt der BVDAK grundsätzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Der Entwurf soll die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Regeln sichern, gerade auch mit Kooperationen, ihren Mitgliedern und den Geschäftspartnern im Gesundheitsmarkt.
Der BVDAK
setzt sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren besonders dafür
ein, dass die „Zwitterstellung“ des Apothekers als Heilberufler und
zugleich Kaufmann genügend Beachtung findet. Der Apothekenleiter als
Unternehmer orientiert sein Handeln an wirtschaftlichen Kriterien, um
eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, so der BVDAK. Die
strafrechtliche Kriminalisierung seiner kaufmännischen Aufgaben lehnt
der Verband entschieden ab. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des
Antikorruptionsgesetzes hebt Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des
BVDAK, hervor, dass die vielfachen unspezifischen Formulierungen
dringend einer Erläuterung bedürften, die auch den
verfassungsrechtlichen Kriterien standhält. Für Apotheken-Kooperationen
sei es von grundsätzlicher Bedeutung, dass Strafrechtsanträge nicht von
Abmahnvereinen, Verbraucherschutzorganisationen oder Standeskammern
gestellt werden könnten.
Der BVDAK befürchtet, dass
Apotheken-Kooperationen künftig einen Anfangsverdacht für den geplanten
Korruptionstatbestand im Gesundheitswesen auslösen könnten. Und das
obwohl die Gesundheitspolitik in dieser Legislaturperiode zu verstärkter
Kooperation im Gesundheitswesen aufgerufen hat.
Der BVDAK
vertritt im Gesetzgebungsverfahren die rechtlichen und wirtschaftlichen
Interessen der Apothekenkooperationen und ihrer Mitgliedsapotheken –
also letztlich der überwiegenden Mehrzahl aller Apotheker. „Angesichts
der Bedeutung des Gesetzesentwurfs ist es bemerkenswert, dass der BVDAK
bisher offenbar der einzig maßgebliche Apothekenverband ist, der die
Initiative ergreift und die Apotheker vertritt. Der DAV macht es sich zu
einfach zu meinen, der Gesetzentwurf könne so beschlossen werden und
den Rest würden in Zukunft die Gerichte entscheiden“, so der
BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.
Zum Wohle einer
patientenfreundlichen und weiterhin flächendeckenden
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehörten wirtschaftlich agierende
Apotheken und ihre Kooperationen, die im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen erfolgreich tätig seien. Abwarten und nicht rechtzeitig
detailliert Stellung zu nehmen, sei gegenüber Regierung und
Marktpartnern gerade beim
Antikorruptionsgesetz keine aussichtsreiche Interessenpolitik.
Stellungnahme zum Anti-Korruptionsgesetz vom 07.04.15
Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München
Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77
E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.