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WISSENSCHAFT – MINERALSTOFFE

Wiesbaden - Kalzium ist zwar gut für die Knochen, in großen Mengen aber schlecht für das Herz: Zu viel Kalzium kann das Herzinfarktrisiko um 30 Prozent erhöhen. Zu dieser Erkenntnis gelangten neuseeländische, amerikanische und schottische Forscher, die 15 Studien mit insgesamt 12.000 Testpersonen ausgewertet hatten. Auch die Häufigkeit von Schlaganfällen und die Sterberate waren laut Meta-Analyse tendenziell leicht erhöht. Die Studie ist im British Medical Journal erschienen.
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POLITIK – BUNDESRAT

Berlin - 14 Länder haben sich gestern im Gesundheitsausschuss des Bundesrats dafür ausgesprochen, das Pick-up-Verbot wieder in das Gesetzgebungsverfahren aufzunehmen. Nur Baden-Württemberg und Bremen haben sich enthalten.
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POLITIK – ZYTOSTATIKA-VERSORGUNG

Berlin - Juristisch ist die AOK Berlin-Brandenburg mit ihrer Zyto-Ausschreibung auf der Zielgeraden. Doch jetzt gibt es politischen Gegenwind: Nach dem Willen der Union sollen Krankenkassen die Versorgung mit parenteralen Rezepturen künftig nicht mehr ausschreiben dürfen. Die Gesundheitsexperten befürchten eine Oligopolbildung. Zudem äußert die Union in einem Papier zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) Zweifel daran, dass solche vertraglichen Lösungen nach dem Wegfall der Preisbindungen für die Hilfstaxe überhaupt noch nötigt sind.
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MARKT – SKONTOVEREINBARUNGEN

Berlin - Novo Nordisk hat sich mit den Pharmagroßhändlern geeinigt. Der Insulinhersteller kommt den Firmen bei seinen Lieferbedingungen entgegen, die Vollsortimenter nehmen den Vertrieb wieder auf. In den vergangenen Tagen einigten sich die Firmen auf neue Konditionen. Zuvor war der Streit über Wochen hinweg auf dem Rücken von Apothekern und Patienten ausgetragen worden.
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POLITIK – GEMEINSAMER SENAT

Berlin - Irgendwann ist Schluss mit Flickenteppich: Während verschiedene Gerichte der unteren Instanzen diametral entgegengesetzte Entscheidungen fällen können, müssen sich die obersten Bundesgerichte auf eine Position einigen. Will ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen abweichen, muss er den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anrufen. So sieht es das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung vor.
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APOTHEKENPRAXIS – BGH-URTEIL

Karlsruhe - Apotheken dürfen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel keine Rabatte gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) soeben entschieden. Ausgenommen sind Zugaben in einem geringen Umfang. Auch ausländische Versandapotheken müssen sich aus Sicht der Richter an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten. Der BGH hat wegen einer anders lautenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in dieser Frage den gemeinsamen Senat der obersten Gerichte angerufen.
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POLITIK – RX-BONI

Berlin - Die ABDA begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Gewährung von Rabatten bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Der BGH habe ein „Zeichen für den Verbraucherschutz und für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung" gesetzt.
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POLITIK – WETTBEWERBSZENTRALE

Berlin - Die Wettbewerbszentrale hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni in einer ersten Einschätzung begrüßt: „Mit dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass die Apothekenpreisbindung nicht durch werthaltige Bonussysteme unterlaufen werden kann", so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
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MARKT – RX-BONI

Berlin - Der Chef des Franchise-Betreibers easyApotheke („Erste Hilfe gegen Apothekerpreise"), Oliver Blume, bedauert das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni. „Es wurde eine weitere Chance vertan, im Sinne der Patienten und der Wettbewerbsfreiheit zu entscheiden", sagt Blume. „Apothekern sind weiterhin bei der Gestaltung der Arzneimittelpreise die Hände gebunden, so dass Verbraucher bei rezeptpflichtigen Medikamenten auch künftig unnötig viel Geld zahlen müssen."
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MARKT – ARZNEIMITTELPREISE

Berlin - Die Europa Apotheek Venlo hofft nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter, dass ausländische Versandapotheken sich auch in Zukunft nicht an deutsche Preisvorschriften halten müssen. Man sei zuversichtlich, dass der Gemeinsame Senat diese grundsätzliche Frage am Ende „im Sinne des Verbrauchers beantwortet - also mit Nein", sagte Firmensprecher Klaus Gritschneder.
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POLITIK – BGH-URTEIL

Berlin - Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni nicht vollkommen glücklich: Die Richter hätten noch immer keine endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Rx-Rabatten getroffen, moniert der Verband. „Die erneute Verschiebung einer Klärung dieser Rechtsfrage ist für deutsche Versandapotheken unerträglich", so Verbandschef Christian Buse.
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POLITIK – EAMSP

Berlin - Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni eine Aufhebung der deutschen Arzneimittelpreisbindung gefordert: „Nach dem Urteil der Karlsruher Richter haben deutsche Apotheker weiterhin Wettbewerbsschranken, die in anderen Ländern Europas nicht bestehen. Jetzt ist die Politik gefordert, den Wettbewerb zu stärken", sagte ein Sprecher des Verbandes.
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POLITIK – VIDEO-INTERVIEW ABDA

Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel weitgehend verboten. Nur in engen Grenzen sind Zugaben aus Sicht der Richter erlaubt. Ausländische Versandapotheken müssen sich laut Urteil ebenfalls an das deutsche Preisrecht halten, wegen eines anderslautenden Urteils musste der BGH diese Frage jedoch dem Gemeinsamen Senat vorlegen. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf gab APOTHEKE ADHOC eine erste Einschätzung zum Urteil.
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WISSENSCHAFT – DEMENZ

Berlin - Britischen Wissenschaftlern der Oxford Universität zufolge kann bei Patienten mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen der altersbedingte Hirnschwund durch die Gabe hoher Vitamin-B-Dosen reduziert werden. Damit könnte möglicherweise auch die Entwicklung von Alzheimer und Demenz verzögert werden. Die Studie ist im Fachmagazin PLoS One erschienen.
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MARKT – PHARMAHANDEL

Berlin - Der Stuttgarter Pharmahandelskonzern Celesio erweitert seinen Vorstand: Dr. Michael Lonsert, seit 2008 Chef des Geschäftsbereiches „Manufacturer Solutions" und Mitglied des Executive Committee, wird ab Oktober in das Führungsgremium berufen. Bislang verantwortet Großhandelsvorstand Wolfgang Mähr den Bereich. Lonsert wird künftig außerdem für das Joint Venture Medco Celesio zuständig sein.
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MARKT – RABATTVERTRÄGE

Berlin - Die Vereinigte IKK (vormals Signal Iduna IKK und IKK Nordrhein) hat ihre Ausschreibung zu Rabattverträgen abgeschlossen. Im November treten die neuen Verträge für 70 Wirkstoffe in Kraft. Jeweils drei Hersteller wurden pro Fachlos für zwei Jahre unter Vertrag genommen. Die Hexal-Tochter 1A Pharma war mit 54 Zuschlägen am erfolgreichsten, dicht gefolgt von Stada mit Aliud, die zusammen 49 Wirkstoffe holen konnten.
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APOTHEKENPRAXIS – AOK-PILOTPROJEKT

Berlin - Apotheken in Nürnberg haben Patienten im Mai und Juni ihre Kunden besonders ausführlich zu ihrer gesamten Medikation beraten. Die Ergebnisse des Pilotprojekts der AOK Bayern überzeugten Patienten, Apotheker und die Krankenkasse gleichermaßen: Bei jedem dritten Patienten konnten Fragen zur richtigen Anwendung geklärt oder potenzielle Wechselwirkungen identifiziert werden. Bei jedem zwanzigsten Patienten wurde eine Überversorgung festgestellt.
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BRANCHENNACHRICHTEN

München - Das Aufschließen der Wohnungstür oder das Bedienen der Fernbedienung: Kleinigkeiten, die für Kunden mit Finger- oder Handgelenksarthrose schon zur schmerzhaften Herausforderung werden können. Da sollte nicht auch noch die Schmerzbehandlung selbst mit einer Hürde beginnen, sondern Betroffenen einfach und schnell zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hat Voltaren den Komfort-Verschluss entwickelt, der ein besonders leichtes Öffnen und Schließen des Schmerzgels ermöglicht.
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POLITIK – GESUNDHEITSAUSSCHUSS

Berlin - Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats will das Thema Pick-up wieder auf die Agenda setzen: Mit 14:2 Stimmen sprach sich das Gremium dafür aus, ein Pick-up-Verbot in die laufende Gesetzgebung einzubringen. Am 24. September entscheidet das Plenum der Länderkammer, ob man dem Antrag aus Bayern und der Empfehlung des Ausschusses folgt.
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BRANCHENNACHRICHTEN

Leverkusen - Im Rahmen einer aktuellen gepoolten Analyse wurden die individuellen Daten von 2280 Patienten ausgewertet, die Aspirin Complex zur symptomatischen Behandlung von Erkältungsbeschwerden eingenommen hatten. Das Ergebnis: Rund 88 Prozent der Verwender beurteilten die Wirksamkeit und Verträglichkeit des Präparates bei der Behandlung von erkältungsbedingten Symptomen unter Alltagsbedingungen als sehr gut oder gut. Die Kombination von 500 mg Acetylsalicylsäure und 30 mg Pseudoephedrin führte zu einer raschen und deutlichen Linderung der Symptome und verminderte zudem die erkältungsbedingten Einschränkungen bei alltäglichen Beschäftigungen.
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