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hier ist der vollständige Text für Sie:
WETTBEWERBSZENTRALE
Berlin - Die
Wettbewerbszentrale hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu
Rx-Boni in einer ersten Einschätzung begrüßt: „Mit dieser Entscheidung
hat der BGH klargestellt, dass die Apothekenpreisbindung nicht durch
werthaltige Bonussysteme unterlaufen werden kann", so Dr. Reiner
Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
Die Wettbewerbszentrale war in drei der sechs zusammengefassten
Verfahren vor dem BGH als Klägerin vertreten. Trotz der vom Gericht
gezogenen Bagatellgrenze - Boni bis zu einem Euro sollen künftig
erlaubt sein - fühlt sich die Wettbewerbszentrale bestätigt: „Ein sich
gegenseitig überbietender Preiswettbewerb über die Höhe der Rabatt- und
Bonusvergünstigungen für verschreibungspflichtige Medikamente wird in
Apotheken damit auch künftig an der geringen Wertgrenze scheitern.
Rabattschlachten in Apotheken wird es daher wohl nicht geben", so
Münker.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 09. September 2010, 12:52 Uhr
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