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ZYTOSTATIKA-VERSORGUNG
Berlin - Juristisch ist die AOK Berlin-Brandenburg mit ihrer Zyto-Ausschreibung auf der Zielgeraden. Doch jetzt gibt es politischen Gegenwind: Nach dem Willen der Union sollen Krankenkassen die Versorgung mit parenteralen Rezepturen künftig nicht mehr ausschreiben dürfen. Die Gesundheitsexperten befürchten eine Oligopolbildung. Zudem äußert die Union in einem Papier zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) Zweifel daran, dass solche vertraglichen Lösungen nach dem Wegfall der Preisbindungen für die Hilfstaxe überhaupt noch nötigt sind.
Keine Oligopolisierung: Die Union will Ausschreibungen für parenterale Rezepturen abschaffen. Foto: Elke Hinkelbein
Für festbetragsfreie Generika in der Zytostatika-Herstellung soll laut
Vorschlag ein Herstellerrabatt von 16 Prozent geprüft werden, „um die
Senkung der Listenpreise anzuheizen". Der gesundheitspolitische
Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, sagte hierzu: „Wir wollen den
Spagat zwischen einer hochwertigen flächendeckenden
Zytostatika-Versorgung und notwendigen Sparmaßnahmen zu Gunsten der
Versicherten schaffen. Das ist machbar."
Die Union will zudem hohe Qualitätsstandards für
Zytostatika-herstellende Apotheken rechtlich festschreiben. Hintergrund
seien die immer wieder auftretenden Skandale mit importierten
gefälschten Arzneimitteln für Infusionslösungen, heißt es in dem
Papier. So sollen die Apotheken möglicherweise in Zukunft nachweisen,
dass sie im Besitz einer Herstellungserlaubnis sind.
Außerdem schlägt die Union eine Vorfinanzierungsregelung für
Selbstzahler vor. Privatversicherte könnten demnach ihre
Zahlungsansprüche gegen ihre PKV an die Apotheke abtreten. Damit will
die Union das Inkassorisiko für die meist teuren Krebsmedikamente
klären, etwa im Todesfall des Patienten. Der Verband
zytostatikaherstellender Apotheken (VZA) hatte zuletzt einen
Risikoaufschlag gefordert.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 09. September 2010, 14:34 Uhr
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