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BGH-URTEIL
Berlin - Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni nicht vollkommen glücklich: Die Richter hätten noch immer keine endgültige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Rx-Rabatten getroffen, moniert der Verband. „Die erneute Verschiebung einer Klärung dieser Rechtsfrage ist für deutsche Versandapotheken unerträglich", so Verbandschef Christian Buse.
Fordert Chancengleichehit: BVDVA-Chef Christian Buse sieht deutsche
Versandapotheken gegenüber ausländischen benachteiligt. Foto: Elke
Hinkelbein
Buse sieht die deutschen Versandapotheken seit der Zulassung des
Versandhandels im Jahr 2004 benachteiligt: Die Niederlande seien die
Nutznießer einer verfehlten, deutschen Gesundheitspolitik. Es sei
absurd, den Versandhandel aus Gründen des Wettbewerbs gesetzlich
einzuführen, ohne eine Wettbewerbsgleichheit mit dem Nachbarland zu
ermöglichen.
Solange der Gesetzgeber hier keine Entscheidung treffe, würde die
Ungleichbehandlung deutscher, mittelständischer Versandapotheken zu
Gunsten multinationaler Konzerne zementiert, so der BVDVA-Chef. „Das
ist der Grund, warum der Löwenanteil aller im Versandhandel
eingereichten Rezepte von den Patienten in die Niederlande geschickt
werden."
Der BGH hatte am Vormittag Rx-Boni für unzulässig erklärt. Die Frage,
ob die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch für ausländische
Versandapotheken gilt, musste der BGH dagegen dem Gemeinsamen Senat der
obersten Gerichte vorlegen. Zwar gelten die deutschen Preise aus Sicht
des BGH auch für ausländische Anbieter, doch hatte das
Bundessozialgericht (BSG) dies in einem anderen Verfahren anders
gesehen. Nach dem Gesetz zur einheitlichen Rechtssprechung muss jetzt
der Senat für Klarheit sorgen.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 09. September 2010, 13:37 Uhr
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