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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)
leistet einen wichtigen Beitrag, um die Generationengerechtigkeit in der
Lebensversicherung sicherzustellen. Wie sich in den letzten Jahren
gezeigt hat, wurde diese Generationengerechtigkeit durch die Trennung in
einen Alt- und Neubestand im Jahr 1994 beeinträchtigt. Im
Versicherungsaufsichtsgesetz wurde daher mit der Möglichkeit zur
Einrichtung eines kollektiven Teils der RfB ein Ausgleichsmechanismus
zwischen Alt- und Neubestand geschaffen.
Mit dem
Verordnungsentwurf (Verordnung über den kollektiven Teil der
Rückstellung für Beitragsrückerstattung) sollen die Grenzen für diesen
Ausgleichsmechanismus zum Schutze aller Versicherungsnehmer rechtssicher
festgelegt werden. Diese Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Schleswig-Holstein und
die Freie Hansestadt Bremen haben zum Verordnungsentwurf frühzeitig
Erörterungs- und Handlungsbedarfe erkannt. Als Ergebnis eines intensiven
und konstruktiven Austauschs mit dem Bundesministerium der Finanzen
konnte zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister (CDU)
und dem Schleswig-Holsteinischen Finanzstaatssekretär Dr. Nimmermann
(BÜNDNIS 90/ Die Grünen) eine Einigung auf noch verbraucherorientiertere
Anpassungen in dem Verordnungsentwurf erzielt werden:
Darüber
hinaus kam man überein, dass die Auswirkungen der Verordnung fünf Jahre
nach Inkrafttreten evaluiert werden. Von Bundesseite wird eine
entsprechende Protokollerklärung im Bundesrat abgegeben werden.
Es
besteht Einigkeit, dass mit diesen Anpassungen ein tragfähiger
Kompromiss für eine Einigung gefunden wurde. Insgesamt wird mit der
Verordnung die Position der Versicherungsnehmer gestärkt.
Quelle: BMF
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