Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Einem
Geschädigten ist trotz nachgewiesenen Unfallgeschehens kein
Schadensersatz zuzusprechen, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der
von ihm konkret ersetzt verlangte Schaden insgesamt oder zumindest als
abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist (sog. "So-Nicht-Unfall"
in Bezug auf die Schadenshöhe). Das hat der 9. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Hamm am 10.03.2015 entschieden und damit das
erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.
Der 26
Jahre alte Kläger aus Essen verlangt von der beklagten Versicherung aus
München Schadensersatz aufgrund eines Unfallgeschehens, das sich am
02.12.2010 auf schneeglatter Fahrbahn in Essen auf der
Adolf-Schmidt-Straße ereignete. Dort hatte der Kläger seinen Pkw Passat
im Bereich einer Laterne geparkt. Der von dem weiteren Unfallbeteiligten
gesteuerte und bei der Beklagten versicherte Mietwagen, ein Touran,
geriet auf der glatten Fahrbahn ins Rutschen und kollidierte mit dem
Passat. Dabei blieb die Laterne, wie bei der polizeilichen
Unfallaufnahme festgestellt, unbeschädigt. Die gerichtliche Vernehmung
des Klägers, des Fahrers des Mietfahrzeugs sowie seines Begleiters und
auch einer den Unfall aufnehmenden Polizeibeamtin bestätigte ein
Unfallgeschehen.
Die auf dieses Unfallgeschehen gestützte
Schadensersatzklage des Klägers ist dennoch erfolglos geblieben. Nach
dem vom 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm eingeholten
unfallanalytischen Sachverständigengutachten ließen sich die vom Kläger
behaupteten Unfallschäden der feststellbaren Kollision mit dem Touran
nicht zuordnen. Die technische Unfallanalyse komme zwar zu dem Ergebnis,
dass der Passat - vom Touran angestoßen - verunfallt wäre, indem er
über den Bordstein gerutscht und gegen die Laterne geprallt wäre.
Demgegenüber habe die technische Analyse aber nicht mit der für den
Kausalitätsnachweis notwendigen, überwiegenden Wahrscheinlichkeit
bestätigt, dass der Passat bei dem nachweisbaren Unfallgeschehen die vom
Kläger vorgetragenen Schäden in ihrer Gesamtheit oder - abgrenzbar -
zum Teil erlitten hätte. So sei die Laterne unbeschädigt geblieben,
obwohl sie nach den am Passat vorhandenen Schäden ebenfalls habe
beschädigt sein müssen. Auch setze das tatsächlich vorhandene
Schadensbild einen Höhenversatz bei den am Unfall beteiligten Fahrzeugen
voraus, der sich beim feststellbaren Unfallgeschehen nicht habe ergeben
können. Nach diesem hätten die Räder des Passat zudem mit der
Bordsteinkante kollidieren müssen. Auch das dann zwangsläufig zu
erwartende Schadensbild wiesen sie nicht auf. Dieses Beweisergebnis gehe
zu Lasten des Klägers. Er habe nicht nur das Unfallgeschehen, sondern
auch die haftungsausfüllende Kausalität zwischen dem Unfallgeschehen und
dem erlittenen Schaden zu beweisen. Die Frage einer Unfallmanipulation
habe dabei nicht weiter geklärt werden müssen, da dem Kläger bereits der
Kausalitätsnachweis nicht gelungen sei.
OLG Hamm, Urteil 9 U 246/13 vom 10.03.2015
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.