ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.03.2015 – Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beweispflichtig
    30.03.2015 – Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beweispflichtig
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Der Ehegatte der Klägerin war bei der Beklagten freiwillig unfallversichert. Im Jahr 2012 erlitt er einen tödlichen Verkehrsunfall bei dem se...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Hinterbliebene sind gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nicht beweispflichtig dafür, dass der Versicherte nicht in Selbsttötungsabsicht gehandelt hat

 

Der Sachverhalt:
Der Ehegatte der Klägerin war bei der Beklagten freiwillig unfallversichert. Im Jahr 2012 erlitt er einen tödlichen Verkehrsunfall bei dem sein Pkw frontal mit einem entgegenkommenden Lkw kollidierte. Weder auf der Fahrbahn noch an dem sichergestellten Pkw ließen sich Anzeichen dafür finden, dass der Pkw vor dem Zusammenstoß abgebremst wurde. Technische Mängel bestanden nicht. Die Blutalkoholkonzentration des Verunglückten wurde mit 0,0 Promille festgestellt, für eine innere Erkrankung als auslösende Unfallursache fanden sich keine Hinweise. Die beklagte Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab mit der Begründung, dass es sich nicht um einen Unfall im Sinne des Gesetzes, sondern um ein willentlich herbeigeführtes Ereignis gehandelt habe.

Die Entscheidung:
Das Sozialgericht hatte zunächst die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Suizid vorgelegen habe. Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass zwar Anhaltspunkte für einen Selbstmord vorgelegen haben, allerdings diese Anhaltspunkte nicht zwingend zu dem Schluss führen, dass der Versicherte in Selbsttötungsabsicht gehandelt habe. Ist ungeklärt, ob der Tod durch Selbsttötung eingetreten ist, trägt insoweit die beklagte Unfallversicherung die Beweislast.

LSG Bayern, Urteil L 3 U 365/14 vom 20.01.2015

 

Weitere Meldungen


PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html

Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken