ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 21.02.2015 – Blitzschlag im Schweinestall: Feuerversicherer muss zahlen
    21.02.2015 – Blitzschlag im Schweinestall: Feuerversicherer muss zahlen
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Feuerversicherer zur Zahlung eines Schadensersatzes von mehr als 70.000 Euro wege...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Blitzschlag im Schweinestall: Feuerversicherer muss zahlen

 

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Feuerversicherer zur Zahlung eines Schadensersatzes von mehr als 70.000 Euro wegen des Ausfalls einer Lüftungsanlage eines Schweinemaststalls verurteilt.

Im September 2012 fiel beim Kläger, einem Landwirt aus der Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück die Lüftung in einem seiner Schweinemastställe aus. Die elektrische Überwachungseinrichtung, die in derartigen Fällen einen Alarm auslösen soll, blieb wegen eines Defekts der Steuerplatine stumm. Aus diesem Grund bemerkte der Kläger den Lüftungsausfall nicht sofort, mit der Folge, dass 452 seiner Mastschweine verendeten. Zu diesem Zeitpunkt besaßen die Tiere einen Wert von jeweils 155 Euro, insgesamt rund 70.000 Euro. Hinzu traten weitere Kosten für die Entsorgung der toten Tiere.

Das Landgericht wies die Klage ab und schloss sich der Argumentation des Versicherers an. Der Ausfall der Lüftungsanlage beruhe nicht auf einem von der Feuerversicherung gedeckten Schadensfall. Zwar sei die Alarmanlage wegen eines Blitzschlages ausgefallen, der Tod der Schweine gehe aber auf den Ausfall der Lüftungsanlage und nicht auf den Defekt der Alarmanlage zurück.

Dieser Argumentation folgte der Senat nicht. Die Richter sahen den Ausfall der Alarmanlage durchaus als Ursache des Todes der Schweine an. Erst durch den Ausfall der Alarmanlage habe der Ausfall der Lüftungsanlage unbemerkt bleiben können. Da aber der Defekt an der Alarmanlage durch einen Blitzschlag eingetreten sei - dies bestätigte der gerichtliche Sachverständige - und Blitzschlag zum versicherten Risiko der Feuerversicherung zähle, müsse der Versicherer auch den Schaden ersetzen.

Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

OLG Oldenburg, Urteil 5 U 161/13 vom 17.12.2014

 

Weitere Meldungen


PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html

Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken