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Prävention & Rehabilitation
Trockene Augen sind häufig, aber nicht immer harmlos. Denn eine dauerhafte Austrocknung des Auges kann das Infektionsrisiko erhöhen bzw. zu einer Entzündung führen. In der Folge sind strukturelle Schäden der Hornhaut möglich. „In der Selbstmedikation sollten auch rezeptfreie Augenmedikamente nicht dauerhaft und nur nach individueller Beratung des Apothekers angewendet werden“, sagte Dr. Eric Martin beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apothekenleiter ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesapothekerkammer.
Bei vielen Patienten beliebt sind so genannte „Weißmacher-Augentropfen“, weil sie eine störende Rötung der Augen zügig dadurch beseitigen, dass die Bindehautgefäße verengt werden. Rote Augen können jedoch sowohl bei harmlosen Reizzuständen als auch bei schwerwiegenden Augenerkrankungen als unspezifisches Zeichen auftreten „Bei trockenen Augen ist die Bindehautrötung eine Abwehrreaktion. Weißmacher dürfen hier keinesfalls angewendet werden, da sie die Austrocknung verstärken und zudem den Augeninnendruck steigern können“ sagte Martin. Gegen trockene Augen gibt es in Apotheken verschiedene rezeptfreie Medikamente, die den Tränenfilm ersetzen. „Ob das jeweilige Präparat die erwünschte Linderung bietet, lässt sich auf individueller Basis schwer vorhersagen. Deshalb kann ein geeignetes Präparat oft nur durch Ausprobieren gefunden werden“, sagte der Apotheker. Grundsätzlich sollte die Behandlung in der Selbstmedikation aber immer befristet sein oder nur dann dauerhaft erfolgen, wenn der Augenarzt eine Diagnose gestellt und eine schwerwiegende Erkrankung ausgeschlossen hat.
Apotheker sind für viele Patienten mit Augenerkrankungen die ersten Ansprechpartner. Das liegt auch daran, dass Termine bei einem Augenarzt je nach Region erst nach einer Wartezeit verfügbar sind. Martin: „Umso wichtiger ist es, dass Apotheker ihre Patienten dazu beraten, welche Alarmsignale es gibt, die eine Selbstmedikation mit rezeptfreien Medikamenten ausschließen.“ Eine Selbstmedikation mit Weißmachern könnte die Symptome verschleiern und dadurch die ärztliche Diagnose erschweren. Einen Augenarzt bzw. einen augenärztlichen Notdienst sollten Patienten aufsuchen, wenn deutliche Beschwerden plötzlich oder nur auf einem Auge auftreten. Hierzu zählen unter anderem eine Einschränkung des Sehvermögens, starke Schmerzen oder Lichtscheu. Auch bei Verdacht einer Augenverletzung oder Verätzung, sollten sich Patienten umgehend vom Arzt untersuchen lassen.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Ansprechpartner: Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
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