Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das
Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass
kein Kostenerstattungsanspruch nach Versorgung mit Zahnersatz besteht,
wenn der Heil- und Kostenplan der Krankenkasse nicht vorab zur
Überprüfung vorgelegt wurde.
Der Kläger war freiwilliges Mitglied
der beklagten Krankenkasse. Seinen Antrag auf Kostenerstattung der
Rechnung seiner Zahnärztin nach durchgeführter Versorgung mit Zahnersatz
lehnte die Krankenkasse ab. Die Notwendigkeit von Zahnersatz müsse
durch einen Heil- und Kostenplan nachgewiesen und vor Durchführung der
Maßnahme der Krankenkasse zugeleitet werden, damit diese die
Notwendigkeit der Maßnahme prüfen könne. Dies habe der Kläger versäumt.
Der
Kläger hat vorgetragen, die Versorgung mit Zahnersatz sei medizinisch
notwendig gewesen. Es habe ein Heil- und Kostenplan vorgelegen und seine
Zahnärztin habe ihm vor Beginn der Behandlung auch schriftlich den
voraussichtlichen Festzuschuss mitgeteilt. Der Wortlaut der gesetzlichen
Regelung erfordere auch nicht ausdrücklich, dass die Bewilligung des
Festzuschusses vor der Behandlung zu erfolgen habe.
Das
Sozialgericht sowie der 4. Senat des LSG haben die Entscheidung der
Krankenkasse bestätigt. Aus Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie
aus dem systematischen Zusammenhang der Regelung des § 87 Abs. 1a
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
folge, dass sowohl die Prüfung des Heil- und Kostenplans als auch die
Prüfung des Festzuschusses vor Beginn der Behandlung zu erfolgen habe.
Das Genehmigungserfordernis rechtfertige sich daraus, dass die
Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Zahnersatzversorgung vorab
besser überprüft werden könne. Dieser mit dem Genehmigungserfordernis
verfolgte Zweck entfalle, wenn die Zahnersatzversorgung bereits
durchgeführt worden sei, so dass eine nachträgliche Genehmigung keinen
Sinn mehr habe. Wenn sich der Kläger nicht an das gesetzlich
vorgeschriebene Prozedere halte, falle dies in seinen eigenen
Verantwortungsbereich.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil L 4 KR 535/11 vom 25.11.2014
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.