Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Eine
Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem
Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche
Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht. Das hat der 26.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 02.12.2014 entschieden und
damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
Die
1940 geborene Klägerin aus dem Hochsauerlandkreis stürzte im März 2011
auf einer Treppe und zog sich eine Fraktur am linken Oberarm zu. Diese
wurde im nahe gelegenen beklagten Krankenhaus operativ versorgt. Während
des Krankenhausaufenthaltes musste die Klägerin zudem mit dem Einsatz
einer Totalendoprothese an der Hüfte operiert werden. Wenige Tage nach
der Hüftoperation stürzte die Klägerin, als sie die Krankenhaustoilette
ohne Unterstützung des Pflegepersonals aufsuchte. Sie fiel auf einen
erhöhten Toilettensitz zurück, der sich verschob. Die Klägerin verletzte
sich erneut am linken Oberarm, als sie versuchte, sich abzustützen.
Auch diese Verletzung musste operativ versorgt werden. Vom beklagten
Krankenhaus hat die Klägerin Schadensersatz verlangt, unter anderem ein
Schmerzensgeld in der Größenordnung von 40.000 Euro. Unter Hinweis auf
im Schulterbereich verbliebene Schmerzen hat sie gemeint, ihre
Oberarmfrakturen seien fehlerhaft operiert worden. Zudem hat sie geltend
gemacht, das Krankenhaus sei für ihren Sturz auf der Toilette
verantwortlich, bei dem sie von einem nur lose aufgelegten Toilettenring
gerutscht sei. Das Schadensersatzbegehren der Klägerin ist erfolglos
geblieben. Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm konnte nach
der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen keine fehlerhafte
operative Versorgung der Oberarmfrakturen der Klägerin feststellen. Die
beiden Operationen verwandten Schrauben seien ordnungsgemäß eingesetzt
worden. Nach der letzten Operation im Schulterbereich verbliebene
Schmerzen seien schicksalhaft und träten etwa bei einem Drittel der
Patienten mit vergleichbaren Verletzungen auf.
Für den Sturz der
Klägerin beim Toilettengang sei das beklagte Krankenhaus ebenfalls nicht
verantwortlich. Es könne nicht festgestellt werden, dass die Klägerin
durch eine verkehrsunsichere Sanitäreinrichtung zu Fall gekommen sei.
Die verwandte Toilettenerhöhung sei ausreichend stabil befestigt
gewesen, auch wenn sie bei einem Sich-Fallen-lassen des Benutzers
ausgehebelt werden könne. Dass die Klägerin die Toilette ohne Hilfe des
Pflegepersonals aufgesucht habe, könne dem Krankenhaus nicht vorgeworfen
werden. Nach den Ausführungen des Sachverständigen habe sie die
Toilette auch nach den durchgeführten Operationen alleine aufsuchen
dürfen, wenn sich dies selbst zugetraut habe. Die Klägerin selbst habe
eingeräumt, dass sie am Unfalltage auf Hilfe des Pflegepersonals
verzichtet habe, die Hilfe aber auf ihr Verlangen hin bekommen hätte. Da
die Klägerin die mögliche Hilfeleistung des Pflegepersonals nicht in
Anspruch genommen habe, wirke sich ihr Sturz nicht zulasten des
Krankenhauses aus.
OLG Hamm, Urteil 26 U 13/14 vom 02.12.2014
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.