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Die Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung



Die Rechtsschutzversicherung kann an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

Zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeuge: Der Versicherungsschutz kann auf Streitigkeiten rund ums Fahrzeug beschränkt werden.
  • Selbstständige: Je nach individueller Situation können nur der berufliche, nur der private oder beide Bereiche versichert werden.
  • Nichtselbstständige: Man kann zwischen einem „großen“ und einem „kleinen“ Versicherungspaket wählen, sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch den beruflichen Bereich ausschließen. Dafür bieten die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete an, die aus unterschiedlichen Leistungsbausteinen bestehen.


Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Wenn wegen der Steuer oder anderer Abgaben, z. B. Gebühren oder Zölle, ein Prozess notwendig wird, z. B. weil das Finanzamt die Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.


Arbeits-Rechtsschutz

Für Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsverhältnis, z. B. wenn einem gekündigt wird oder der Arbeitgeber einem Geld schuldet. Oder bei dienstund versorgungsrechtlichen Ansprüchen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, z. B. Streitigkeiten hinsichtlich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderungen, Versetzungen oder Beihilfen im Krankheitsfall.


Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Wenn man seine Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten muss, z. B. bei Mieterhöhungen, Kündigungen oder Streit um Betriebskostenabrechnungen.


Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Wenn man im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren muss, z. B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Reisevertrag.


Opfer-Rechtsschutz

Wenn man als Opfer einer Gewaltstraftat Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte. Beispiel: Aufgrund eines Angriffs wird man als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr schwer verletzt.


Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führerschein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.


Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, z. B. wenn man beschuldigt wird, sich im Straßenverkehr vorschriftswidrig verhalten oder fahrlässig einen Menschen verletzt zu haben.


Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz

Wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um den Führerschein geht, z. B. wenn einem der Führerschein wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften entzogen wird.


Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts die Rechtslage ändert und man sich anwaltlich beraten lässt, z. B. wenn man nach einem Erbfall wissen möchte, welche Ansprüche man hat.


Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall.


Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Wenn einem z. B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.


Sozialgerichts-Rechtsschutz

Bei Prozessen vor einem deutschen Sozialgericht, z. B. wenn die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.


Wer ist versichert?

Versichert sind in der Regel:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder auf Wunsch auch der
  • nichteheliche Lebenspartner
  • alle minderjährigen Kinder die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr – soweit sie noch keinen eigenen Beruf ausüben. Im Verkehrsbereich benötigen volljährige Kinder einen eigenen Rechtsschutz, sofern auf sie ein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige sind auch die beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Achtung: Die in einem Vertrag mitversicherten Personen können nicht gegen den Versicherungsnehmer oder gegeneinander vorgehen.


Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers.



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