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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Studie
Die Mehrheit der Bundesbürger (74%) haben nur lückenhaftes Wissen über die steuerlichen Vergünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). 37% geben sogar an, über keinerlei Kenntnisse für dieses wichtige Instrument zur Altersabsicherung zu verfügen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentativen Befragung durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche. Damit läuft die Bundesregierung Gefahr, das selbstgesteckte Ziel zu verfehlen, Arbeitnehmer auf breiter Basis zum Aufbau betrieblicher Rentenanwartschaften zu bewegen.
Die
größten Unklarheiten hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge
liegen in einem weit verbreiteten Versicherungsmythos begründet. So
glaubt laut Studie gut ein Drittel der Deutschen, nur dann in den Genuss
steuerlicher Privilegien zu kommen, wenn sich der Arbeitgeber an den
monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Umgekehrt weiß nur rund ein
Viertel der Befragten, dass die betriebliche Altersvorsorge
grundsätzlich immer steuerbegünstigt ist. Selbst unter den Berufstätigen
ist sich darüber nur jeder Dritte im Klaren. „Der Gesetzgeber fördert
die zusätzliche Alterssicherung durch Betriebsrenten bereits seit 2002",
sagt Christine Brekerbaum, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei
der Hannoverschen. „Arbeitnehmer können sich die Beiträge für diese
Vorsorgemodelle unabhängig von finanziellen Beteiligungen ihres
Arbeitgebers steuerlich anrechnen lassen. Im Rahmen der so genannten
Entgeltumwandlung sind jährliche Aufwände in Höhe von bis zu 2640 Euro
von Steuern und Sozialabgaben befreit. Je nach Finanzierungsform, auch
Durchführungsweg genannt, kann über diesen Betrag hinaus unbegrenzt
steuerfrei gespart werden."
Die
Abgabenbefreiung wirkt dabei als wahrer Renditeturbo: Wandelt ein
30jähriger kinderloser Mann mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro
monatlich 100 Euro um, beträgt sein effektiver Aufwand lediglich 48
Euro. 52 Euro fließen aus gesparten Steuern und Sozialabgaben in die
Altersvorsorge. Weit verbreitet ist bei der betrieblichen Altersvorsorge
zudem der Irrtum über die Laufzeit: Nur 22% der Bevölkerung wissen,
dass die einmal abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge vom neuen
Arbeitgeber übernommen werden kann. Ein Viertel der Deutschen glaubt,
dass die betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel verloren geht.
(ac)
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