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  • 20.01.2012 – Drei von vier Deutschen verschenken Steuervorteile bei betrieblicher Altersvorsorge
    20.01.2012 – Drei von vier Deutschen verschenken Steuervorteile bei betrieblicher Altersvorsorge
    VORSORGE – Studie Die Mehrheit der Bundesbürger (74%) haben nur lückenhaftes Wissen über die steuerlichen Vergünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). 37%...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


Studie

Drei von vier Deutschen verschenken Steuervorteile bei betrieblicher Altersvorsorge

 

Die Mehrheit der Bundesbürger (74%) haben nur lückenhaftes Wissen über die steuerlichen Vergünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). 37% geben sogar an, über keinerlei Kenntnisse für dieses wichtige Instrument zur Altersabsicherung zu verfügen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentativen Befragung durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche. Damit läuft die Bundesregierung Gefahr, das selbstgesteckte Ziel zu verfehlen, Arbeitnehmer auf breiter Basis zum Aufbau betrieblicher Rentenanwartschaften zu bewegen.

 

Unbegrenzt steuerfrei sparen


Die größten Unklarheiten hinsichtlich der betrieblichen Altersvorsorge liegen in einem weit verbreiteten Versicherungsmythos begründet. So glaubt laut Studie gut ein Drittel der Deutschen, nur dann in den Genuss steuerlicher Privilegien zu kommen, wenn sich der Arbeitgeber an den monatlichen Beitragszahlungen beteiligt. Umgekehrt weiß nur rund ein Viertel der Befragten, dass die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich immer steuerbegünstigt ist. Selbst unter den Berufstätigen ist sich darüber nur jeder Dritte im Klaren. „Der Gesetzgeber fördert die zusätzliche Alterssicherung durch Betriebsrenten bereits seit 2002", sagt Christine Brekerbaum, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei der Hannoverschen. „Arbeitnehmer können sich die Beiträge für diese Vorsorgemodelle unabhängig von finanziellen Beteiligungen ihres Arbeitgebers steuerlich anrechnen lassen. Im Rahmen der so genannten Entgeltumwandlung sind jährliche Aufwände in Höhe von bis zu 2640 Euro von Steuern und Sozialabgaben befreit. Je nach Finanzierungsform, auch Durchführungsweg genannt, kann über diesen Betrag hinaus unbegrenzt steuerfrei gespart werden."

 

Mehr als 50% Förderung bei der bAV


Die Abgabenbefreiung wirkt dabei als wahrer Renditeturbo: Wandelt ein 30jähriger kinderloser Mann mit einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro monatlich 100 Euro um, beträgt sein effektiver Aufwand lediglich 48 Euro. 52 Euro fließen aus gesparten Steuern und Sozialabgaben in die Altersvorsorge. Weit verbreitet ist bei der betrieblichen Altersvorsorge zudem der Irrtum über die Laufzeit: Nur 22% der Bevölkerung wissen, dass die einmal abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge vom neuen Arbeitgeber übernommen werden kann. Ein Viertel der Deutschen glaubt, dass die betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel verloren geht. (ac)

 

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