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  • 02.09.2011 – Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
    02.09.2011 – Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
    WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT- DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT Rechtsstreitigkeiten können ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für Apot...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Presse:


WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT

Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite



Karlsruhe,  02. September 2011
  -  Rechtsstreitigkeiten können ins Geld gehen. Das gilt in besonderem Maße auch für ApothekerInnen, bei denen beim Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Straftat bei der beruflichen Tätigkeit schnell der Streitwert über die Millionengrenze gehen kann mit entsprechend hohen Prozesskosten, wie zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen für Personenschäden. Im Falle eines Falles ist hier eine sogenannte Pauschal-Rechtsschutzversicherung wie sie die ApoRisk GmbH als Komplettschutz für alle Bereiche der ApothekerInnen entwickelt hat, ein wertvoller Rückhalt.

Denn Recht haben und Recht bekommen sind häufig zweierlei Paar Schuhe. Nach dem Motto ‚Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt' sind Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeidbar. Versucht wird in den meisten Fällen erst mal eine gütliche Einigung. Aber auch wenn die nicht möglich ist, so mancher schreckt doch eher vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurück.

Sich sein Recht ohne finanzielle Risiken vor Gericht erstreiten zu können, kann gerade auch für den Geschäftsbetrieb der Apotheke ein stabilisierender Faktor sein. Denn im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als ApothekerIn ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Streitfälle in der Praxis könnten zum Beispiel im Apothekenbereich sein: eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche Produkte verkauft worden sind oder dem Apotheker wird ein "Kunstfehler" bei der Berufsausübung vorgeworfen.  Es könnte Straftatbestände geben wie: Tötung auf Verlangen, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung, Betrug im Zusammenhang mit dem Abrechnungsverfahren, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Generell denkbar sind Verstöße gegen eine Reihe von Gesetzen: gegen das Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, die Arbeitszeitordnung, die Vorschriften über Feuerschutz- und Unfallverhütung, die Apotheken-Betriebsordnung sowie gegen sonstige Vorschriften, die die Art und Weise der Berufsausübung regeln, etc.

Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich und kaum zu durchdringen. Es ist daher sicher beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können. ApoRisk bietet deshalb eine auf den Berufsstand ApothekerInnen speziell ausgerichteten Pauschal-Rechtsschutz an ( http://www.aporisk.de/geschaeftsversicherung-rechtsschutzversicherung-fuer-apotheker-und-apotheken.html ), der zusätzlich zum Apothekenbereich auch den Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit einbezieht. Damit sind u.a. folgende Kosten abgedeckt:

  • Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
  • Kosten für den Anwalt des Gegners
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten für selbst beauftragte Sachverständige in Strafsachen, sowohl im beruflichen Bereich als auch im Verkehrsbereich.
  • Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort.
  • Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt.

Das pauschale ApoRisk-Rechtsschutzprogramm für den Apotheker erstreckt sich auf die Bereiche:

1. Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB

Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Das gleiche gilt für den Fußgänger-Rechtsschutz, der ebenfalls in den Verkehrs-Rechtsschutz einbezogen ist.

2. Grundversicherungsschutz für Gewerbe und freie Berufe nach § 24 Abs. 2 ARB - mit Daten-Rechtsschutz sowie mit Steuer-Rechtsschutz

3. Ergänzungs-Rechtsschutz für Apotheker

Dieser Versicherungsschutz besteht aus:

a) Spezial-Straf-Rechtsschutz nach den Sonderbedingungen zu § 24 ARB - Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Praxisräume

c) Dienstreise-Rechtsschutz nach Spezialklausel 78 zu § 21 ARB

4. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für Apotheker nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 ARB

5. Rechtsschutz für Grundstückseigentum, Miete und Pacht nach 29 ARB für  

Betriebsgrundstücke und Betriebsräume

6. Familien-Rechtsschutz nach § 25 ARB

7. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete nach 29 ARB (Wohnungs-Rechtsschutz)

Die Deckungsübersicht des pauschalen Rechtsschutzangebotes für Apotheker ist nachzulesen unter:   http://www.aporisk.de/assets/files/pdf/ApoRecht/Rechtsschutz_fuer_selbstaendige_Apotheker.pdf


 

Über ApoRisk GmbH


Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal
( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter ‚Aktuell' auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.

Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick.

Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt  (Deckungsübersicht: http://www.pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind.

» Dokument öffnenDie Pressemitteilung

 

Pressekontakt:

Paul Vermeehren
Freier Fachjournalist

Redaktionsbüro
Wasgaustr. 19
76227 Karlsruhe

Tel.:    0721 40 3000
Fax:    0322 237 575 78
Mobil:  0178  90 411 49   
E-Mail: redaktion_ruesing@t-online.de

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