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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2012 von derzeit 19,9 auf 19,6%. Dadurch werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein im Jahr 2012 um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet.
Auch die Last der öffentlichen Kassen wird erleichtert. Bund, Länder und Gemeinden müssen weniger Beiträge für ihre Beschäftigten zahlen. Der Bund spart aber auch in seinen Zuwendungen an die Rentenversicherung: durch niedrigere Beiträge für Kindererziehungszeiten und eine Senkung des allgemeinen Bundeszuschusses.
Durch die Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung werden der Bund um rund 740 Millionen Euro, die Länder um rund 30 Millionen und die Kommunen um rund 60 Millionen Euro entlastet.
Die
Nachhaltigkeitsrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die
Aufgabe, unterjährige Liquiditätsschwankungen aufzufangen und die
Entwicklung des Beitragssatzes zu stabilisieren. Sie bewegt sich in
einem gesetzlich festgelegten Korridor zwischen 0,2 und 1,5
Monatsausgaben der Rentenversicherung. Dadurch können Rücklagen
aufgebaut werden, mit denen bei einer nicht so guten Entwicklung der
Beitragssatz stabil gehalten werden kann. Übersteigt allerdings die
Reserve voraussichtlich die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben, wird der
Beitragssatz gesenkt. Dies geschieht nun für das Jahr 2012.
Nach
Informationen der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG bringt
die Beitragssatzsenkung einem Durchschnittsverdiener eine Entlastung von
3,75 Euro im Monat. Nicht profitieren werden von der Senkung des
Beitragssatzes Gutverdiener im Westen mit einem Einkommen von mehr als
5.600 Euro monatlich. Sie müssen wegen der Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr sogar geringfügig mehr in die
Rentenversicherung einzahlen. (ac)
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