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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Der Bundestag hat am 27.10.2011 das sogenannte Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird unter anderem die Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht umgesetzt. Ende November wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Richtlinie muss bis zum 30.12.2011 in nationales Recht umgesetzt werden.
Neben dem eigentlichen Anwendungsbereich der Beitreibung von Forderungen werden auch steuerliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen aufgegriffen. Dies sind unter anderem:
Des
Weiteren hat der Gesetzgeber auf Urteile des Bundesfinanzhofs reagiert.
In seinen Entscheidungen vom 28.07.2011 hatte das Gericht Aufwendungen
für die Ausbildung als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Der
Gesetzentwurf stellt nun klar, dass Kosten für eine erstmalige
Berufsausbildung oder für das Erststudium vom Werbungskostenabzug
ausgeschlossen sind und damit nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs
berücksichtigt werden können. Diese Klarstellung soll rückwirkend ab dem
Veranlagungszeitraum 2004 gelten.
Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion und, Olav Gutting, zuständiger Berichterstatter hierzu: Schließlich mussten wir zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu den Ausbildungskosten reagieren. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof völlig überraschend - und für viele Sachverständige auch unverständlich - geurteilt, dass Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium Werbungskosten seien. Einen solchen unbegrenzten Abzug halten wir nicht für gerechtfertigt. Womöglich würde dann bald auch der Schulbesuch zum Aufwand für das spätere Berufsleben gezählt. Auf der anderen Seite wollen wir etwas für die Studenten tun. Daher wird der Sonderausgabenabzug, der bisher schon möglich war, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr erhöht." Die Erhöhung der Höchstgrenze soll erstmals für den Veranlagungszeitraum 2012 gelten. (ac)
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