ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 06.09.2012 – Unerlaubte Privatfahrten sind lohnsteuerrechtlich ohne Relevanz
    06.09.2012 – Unerlaubte Privatfahrten sind lohnsteuerrechtlich ohne Relevanz
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Nutzt ein Angestellter seinen Dienstwagen verbotenerweise privat, darf der Fiskus dies nicht als geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung betr...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Unerlaubte Privatfahrten sind lohnsteuerrechtlich ohne Relevanz

 

Nutzt ein Angestellter seinen Dienstwagen verbotenerweise privat, darf der Fiskus dies nicht als geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge steuerlich in Rechnung stellen. Wenn die Firma die Privatnutzung ihrer Autos ausdrücklich untersagt hatte, kommt der unbefugten Privatnutzung eines betrieblichen Pkw keinen Lohncharakter zu. Ein erschlichener Vorteil, den sich ein Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst zuteil werden lässt, zählt nicht zum Arbeitslohn und ist insofern lohnsteuerrechtlich ohne Relevanz. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht klargestellt.

Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline war der Verkäufer eines Autohauses dabei erwischt worden, wie er während seiner Urlaubszeit einen Vorführwagen auf Firmenrechnung an der Vertragstankstelle in unmittelbarer Nähe der Filiale für private Zwecke betankte. Woraufhin ihn das Autohaus abmahnte und die Steueraußenprüfer auf den Plan rief.

Die Finanzbeamten ermittelten, dass das Autohaus für die berufliche Nutzung durch seine angestellten Verkäufer auf die Firma zugelassene Vorführwagen vorhält. Diese sind laut einer Anlage der Arbeitsverträge für Probe-, Vorführ- und Besuchsfahrten gedacht, wobei die private Nutzung grundsätzlich verboten ist. Weil es für die Vorführwagen aber keine Fahrtenbücher gibt, war nicht mehr nachvollziehbar, wann und in welchem Umfang welche der Autos möglicherweise über den einen „aktenkundigen" Fall hinaus noch illegal für private Zwecke genutzt wurden. Deshalb setzten die Beamten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit des ertappten Autoverkäufers einen zusätzlichen geldwerten Vorteil an, den sie mangels anderer Daten aus dem durchschnittlichen Bruttolistenpreis eines der vorhandenen Vorführwagen des niedrigsten Preissegments berechneten.

Allerdings zu Unrecht, wie das Finanzgericht Niedersachsen feststellte. Von einem geldwerten Vorteil für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge könne in diesem Fall keine Rede sein. „Es war ja nicht festzustellen, dass das Autohaus dem Verkäufer seinen Vorführwagen zur privaten Nutzung überlassen hat – und ob von ihm etwa noch andere Firmenfahrzeuge privat genutzt wurden oder nicht", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline das Urteil.

Es fehlt vor allem an der arbeitsvertraglichen Vereinbarung dafür. Vielmehr ist dem Autoverkäufer in seinem Arbeitsvertrag die private Nutzung des ihm zugestandenen Vorführwagens ausdrücklich untersagt worden. Dass das Privatnutzungsverbot dabei nur zum Schein ausgesprochen wurde, bliebe laut Richterspruch eine reine, durch nichts bewiesene Vermutung der Steuerprüfer des Finanzamtes. (ac)

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 1 K 284/11

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken