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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erhöht zum 01.07.2012 die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden. Die sogenannte „Vor-Ort-Beratung" in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt werden.
Der Bundeswirtschaftsminister, Dr. Philipp Rösler: „Die energetische Gebäudesanierung ist ein Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Unsere Beratungsförderung und Förderangebote für die energetische Gebäudesanierung sind eng miteinander verzahnt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz. Mit höheren Zuschüssen für eine qualifizierte Energieberatung geben wir Eigentümern zusätzliche Anreize für die Wohngebäudesanierung. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Realisierung des Ziels eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050."
An Energieberater werden künftig höhere Qualifikationsanforderungen gestellt. Alle Berater, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Energieberater ab jetzt nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen.
Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.
Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bafa.de. (ac)
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