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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine umfassende Pflegereform. Das von der Bundesregierung vorgelegte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG - BT-Drs.: 17/9369 - abrufbar unter www.bundestag.de) löse keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung.
In einem Antrag (BT-Drs. 17/9566 - abrufbar unter www.bundestag.de) verlangen die Grünen-Abgeordneten unter anderem, das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung um 15% auszuweiten. Damit solle eine ausreichende Finanzierung der Leistungen nach einem neu zu definierenden Pflegebedürftigkeitsbegriff gewährleistet werden, bei dem körperliche und kognitive Beeinträchtigungen gleichberechtigt werden.
Zudem setzen sich die Grünen für eine Pflege-Bürgerversicherung ein, aus der der steigende Mittelbedarf in der Zukunft „durch eine moderate Anhebung des Beitragssatzes“ finanziert werden soll. Die Leistungen der Pflege-Bürgerversicherung werden nach Vorstellungen der Grünen „regelmäßig zu zwei Dritteln der Reallohn- und zu einem Drittel der Inflationsentwicklung angepasst“.
Die Fraktion macht sich zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stark. Dazu solle eine dreimonatige gesetzliche Pflegezeit mit einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung eingeführt werden, heißt es in dem Antrag. Der Anspruch auf die Pflegezeit solle auch für Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung gelten.
Auch
der Bundesrat äußert Kritik an dem aktuellen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Pflegereform und hat eine umfangreiche Stellungnahme
abgegeben. Verbesserungspotenzial sieht die Länderkammer unter anderem
beim Recht der Pflegebedürftigen auf eine umfassende und zielgerichtete
Beratung durch die Pflegekassen. Zudem wollen die Länder den Anspruch
auf Kurzzeit- und Vertretungspflege flexibilisieren.
Der Bundesrat stellt auch klar, dass ehrenamtliche Unterstützung der professionellen Versorgung im stationären Bereich auf ergänzende Leistungen – insbesondere die soziale Teilhabe – auszurichten ist. Er sieht ansonsten die Gefahr der Verdrängung professioneller Pflege. Die Länder fordern auch einen einheitlichen Unfallversicherungsschutz für die Pflegepersonen. Zudem wollen sie im weiteren Verfahren die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Abrechnungsbetruges verbessern und hierzu den Datenaustausch der betroffenen Stellen optimieren.
Durch
den Gesetzentwurf sollen insbesondere Demenzkranke ab dem 01.01.2013
verbesserte Leistungen erhalten. Zudem soll der Gesetzentwurf die
Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anpassen. Hierzu ist eine
kurzfristig wirksame Erhöhung der Beiträge um 0,1 Beitragssatzpunkte
vorgesehen. Dies soll im Jahr 2013 zu Mehreinnahmen der
Pflegeversicherung von rund 1,18 Mrd. Euro führen. (Siehe auch - Regierung will Pflege neu ausrichten) (ac)
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