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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
DEMENZ UND ALZHEIMERERKRANKUNG
Düsseldorf - Brille verlegt,
Buchtitel vergessen, ein Begriff fällt einem partout nicht ein - solche
kleinen Blackouts sind noch kein Grund zur Besorgnis. Treten Symptome
wie Vergesslichkeit, Desorientierung oder veränderter Tages- und
Nachtrhythmus immer häufiger und gebündelt auf, können sie auf eine
Demenz- oder Alzheimererkrankung hindeuten. Solche irreparablen und in
ihrem Verlauf immer schlimmer werdenden Leiden werden in den nächsten
Jahren immer mehr Thema in der Öffentlichkeit. Das ist auch gut so -
denn: „Menschen mit diesem Leiden sind auf viel Verständnis und eine
intensive Betreuung angewiesen. Aber auch Angehörige dürfen mit den
massiven Problemen einer solchen Erkrankung nicht allein gelassen
werden, sondern brauchen eine bedürfnisgerechte Unterstützung", erklärt
die Verbraucherzentrale NRW. Neben einer liebevollen und sachgerechten
Betreuung, ist auch eine frühzeitige Diagnose wichtig. Damit
Demenzkranke und ihre Familien so früh wie möglich verfügbare Pflege-
und Unterstützungsangebote nutzen können, gibt die Verbraucherzentrale
NRW folgende Tipps:
Medizinische Diagnose so früh wie möglich: Einige demenzielle
Krankheiten lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt
werden. Auch bei einer chronischen Demenz - wie der Alzheimer Krankheit -
können die richtige Medikation und die Leistungen der
Pflegeversicherung das Alltagsleben beträchtlich erleichtern. Beim
Verdacht auf Demenz ist es deshalb ratsam, dass sich Betroffene oder
deren Angehörige zunächst an ihren Hausarzt wenden. Für eine
umfangreichere Diagnose sollte jedoch ein Neurologe oder Psychiater
aufgesucht werden. Der Besuch einer Gedächtnissprechstunde in einer
Fachklinik kann ebenfalls helfen, den Grad einer Erkrankung abzuklären.
Hilfe durch die Pflegeversicherung: Auch Demenzkranke können Leistungen
aus der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie nur noch eingeschränkt in
der Lage sind, Alltagsverrichtungen - wie Körperpflege, Essen und
Trinken sowie die Versorgung des eigenen Haushalts - selbstständig zu
bewältigen. Unterstützende Hilfen müssen bei der Pflegekasse beantragt
werden. Beträgt der ermittelte Entlastungsbedarf mehr als 90 Minuten,
mit einem Anteil von mindestens 46 Minuten für die Pflege, werden
Patienten einer von drei Pflegestufen mit dem entsprechenden Pflegesatz
zugeteilt. Demenzkranke können auch eine zusätzliche Betreuungshilfe
beantragen. Je nach Bedarf werden monatlich bis zu hundert oder
zweihundert Euro für Betreuungsstunden, etwa für Angehörigengruppen oder
eine stundenweise Aushilfspflegekraft, erstattet. Wichtig ist, die
Leistungen bei der Pflegekasse so früh wie möglich zu beantragen, da für
die Bewilligung der Tag der Antragsstellung maßgeblich ist. Diese
Extra-Leistung gibt es auch für Demenzkranke, die noch keine
Pflegestufe haben.
Der Medizinische Dienst: Bei der Einordnung in eine Pflegestufe stützt
sich die Pflegekasse auf die Bewertung des Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen. In der Regel besucht ein Gutachter Betroffene zu Hause,
um sich einen Überblick über den Hilfsbedarf zu verschaffen. Da sich vor
allem bei Demenzkranken Einschränkungen nicht zu jeder Stunde mit
gleicher Intensität zeigen, ist es möglich, dass Sachverständige zu
falschen Ergebnissen gelangen. Führen Angehörige ein Pflegetagebuch, in
das sie alle Verrichtungen eintragen, bei dem sie Betroffenen zur Hand
gehen, kann sich der Gutachter ein besseres Bild vom Grad der
Erkrankung machen. An der Begutachtung sollte neben dem Demenzkranken
auch eine Vertrauensperson teilnehmen, um dem Gutachter den Hilfebedarf
exakt zu schildern.
Tipps für Angehörige: Wer die dauerhafte Pflege eines Demenzkranken
selbst übernehmen möchte, stößt oft an die Grenze der eigenen
Belastbarkeit. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzubauen und bei
Bedarf Entlastungsangebote zu nutzen. Hierbei kann der Austausch in
einem Gesprächskreis hilfreich sein. Werden Pflegegeld bzw.
Betreuungsleistungen gezahlt, haben betroffene Familien zudem einen
Anspruch auf einen vierteljährlichen Beratungsbesuch zu Hause.
Zusätzlich können pflegende Angehörige auch einen Pflegekurs belegen.
Die Pflegekassen informieren über vorhandene Unterstützungsangebote vor
Ort. Angehörige, die berufstätig sind, haben in einem größeren
Unternehmen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von bis zu sechs
Monaten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden auf Antrag von der
Pflegeversicherung jedoch übernommen. In einer akuten Notlage können
sich Festbeschäftigte auch für zehn Tage unbezahlt von der Arbeit
entbinden lassen. Seit Beginn des Jahres können sich Arbeitnehmer mit
ihrem Arbeitgeber auch darauf verständigen, bis zu zwei Jahre die
Arbeitszeit zu reduzieren, um einen Angehörigen zu pflegen.
Die Demenzberater der Verbraucherzentrale NRW beantworten in den
Beratungsstellen alle wichtigen Fragen rund ums Thema und geben Tipps
zum Umgang mit dieser unheilbaren Erkrankung. Weitere Informationen
gibt's auch im Internet unter http://www.vz-nrw.de
Kontakt
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
http://www.vz-nrw.de
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