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  • 09.01.2012 – Dem Ärztemangel die Stirn bieten
    09.01.2012 – Dem Ärztemangel die Stirn bieten
    GESUNDHEIT – Steuern & Recht Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) hat den Bundesrat passiert und tritt damit...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuern & Recht

Dem Ärztemangel die Stirn bieten

 

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) hat den Bundesrat passiert und tritt damit, wie geplant, zum 01.01.2012 in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Mit dem Versorgungsstrukturgesetz haben wir die Weichen dafür gestellt, dass auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung in ganz Deutschland sichergestellt werden kann. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für schneller greifende Verbesserungen in der medizinischen Versorgung. Unser Ziel ist es, Patientinnen und Patienten unmittelbar, das heißt im Versorgungsalltag, an der hohen Qualität, die unser Gesundheitswesen unbestritten hat, teilnehmen zu lassen. Dieses Ziel erreichen wir durch eine Verbesserung der medizinischen Versorgung, eine engere Verzahnung der Leistungssektoren, einen schnelleren Zugang zu Innovation und weitere Spielräume für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen."

Eine Übersicht der Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes findet sich auf den Seiten des Gesundheitsministeriums.

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat als weiteren Schritt in Richtung Nachwuchsgewinnung die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen. Die Verordnung kann nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.

Die Verordnung ergänzt die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Maßnahmen. Sie enthält unter anderem folgende Regelungen:

  • Das Staatsexamen am Ende des Studium wird entzerrt. Dazu wird der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt.
  • Der Kreis der Krankenhäuser, an denen das Praktische Jahr absolviert werden kann, wird erweitert.
  • Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeit durchzuführen.

Weitere Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Allgemeinmedizin bereits in der ärztlichen Ausbildung ab und geben ihr innerhalb des Studiums mehr Gewicht. Dadurch werden mehr Ärztinnen und Ärzte für eine anschließende Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und spätere Niederlassung als Hausärztinnen und Hausärzte gewonnen. (ac)

 

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