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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V.
Berlin - Die heutige
Entscheidung des Bundesrates über eine neue Gebührenordnung für
zahnärztliche Leistungen (GOZ) kommentiert der Direktor des Verbandes
der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
"Mit dieser Novelle wird leider die Gelegenheit verpasst, eine moderne
Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu
entwickeln. Sie ist daher auch keine Vorentscheidung für die
angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei der eine
grundlegende Strukturreform bevorsteht.
Tatsache ist: Durch die GOZ-Novelle werden alle Patienten, auch die
gesetzlich Versicherten, deutlich höher belastet. Die Kosten werden
voraussichtlich um 14 bis 20 Prozent steigen. Die PKV sieht jedoch beim
Honorarvolumen für die Zahnärzte keinerlei Nachholbedarf. Die Honorare
aus der GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich
stark gestiegen. So wuchsen die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin in den
letzten 10 Jahren um 36 Prozent, also mehr als das Doppelte der
allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag.
Der PKV-Verband bedauert, dass die GOZ-Novelle keine 'Öffnungsklausel'
für Vertragsverhandlungen zwischen PKV und Zahnärzten enthält. Diese
Klausel ist jedoch notwendig, um über die starren Strukturen der
staatlichen Gebührenordnung hinaus partnerschaftliche Regelungen zu
Qualitätsstandards sowie Mengen und Preisen in der Behandlung der
Patienten vereinbaren zu können. Die PKV lädt die Zahnärzteschaft
weiterhin dazu ein, hier gemeinsam neue Wege zu suchen."
Kontakt
Stefan Reker
Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
Tel.: 030 / 2045 8966
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