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  • 07.04.2012 – Änderungen am Gesetzentwurf zur Solarförderung geplant
    07.04.2012 – Änderungen am Gesetzentwurf zur Solarförderung geplant
    FINANZEN – Steuern & Recht Der Umweltausschuss hat gestern über die geplante Kürzung der Solarförderung diskutiert (Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für St...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuern & Recht

Änderungen am Gesetzentwurf zur Solarförderung geplant

 

Der Umweltausschuss hat gestern über die geplante Kürzung der Solarförderung diskutiert (Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus Solarenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien - BT-Drs. 17/8877 - abrufbar unter www.bundestag.de).

Bau neuer Anlagen soll unattraktiver werden

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30% abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Marktpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann (Marktintegrationsmodell). Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen über die EEG-Umlage und die Netzentgelte umgelegt werden können. Damit soll die Netzstabilität erhöht werden.

Koalitionsfraktionen kündigen Änderungen des Gesetzentwurfs an

In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses haben die Koalitionsfraktionen Änderungen am geplanten Gesetz zur Kürzung der Solarförderung angekündigt. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, sagte während der Anhörung im Umweltausschuss, dass unter anderem das System des „atmenden Deckels“ wieder eingeführt werden solle. Es sieht vor, dass die jeweilige Degression der Förderung im Verhältnis zum erfolgten Zubau von Anlagen erfolgt. Gestrichen wird voraussichtlich auch eine geplante Verordnungsermächtigung zum sogenannten Marktintegrationsmodell. Dieses rechtliche Mittel gäbe der Regierung die Möglichkeit, bestimmte Förderungssätze zu ändern, ohne zuvor das Parlament beteiligen zu müssen. Ob noch eine weitere Verordnung gestrichen wird, werde derzeit noch diskutiert, sagte Kauch.

Marktintegrationsmodell stößt auf Kritik

Währenddessen stießen die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung bei vielen Experten grundsätzlich auf Verständnis. Die Mehrheit der Sachverständigen übte bei der Anhörung des Umweltausschusses jedoch Kritik an einer Reihe von Details des derzeitigen Gesetzentwurfes.

Das Marktintegrationsmodell war einer der Punkte, der von den Experten besonders kritisch hinterfragt wurde. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in Zukunft nicht mehr 100%, sondern nur noch zwischen 85 und 90% des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen dürfen. Zwar sei das Ziel begrüßenswert, sagte Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die gegenwärtige Ausgestaltung sei jedoch „optimierbar“. Diese Regelung würde einen großen Abwicklungsaufwand erfordern. Daher schlug sie für ihren Verband vor, anstelle einer prozentualen Absenkung die Photovoltaik-Vergütung von zwölf auf acht Monate zu begrenzen.

Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erinnerte daran, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel das Versprechen abgegeben habe, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht weiter steigen dürfe. Das von der Regierung angestrebte Maßnahmenpaket bezeichnete er daher „übereinstimmend als durchaus tragbar“. Hinsichtlich der Probleme der Netzparität, der sogenannten 50,2 Hertz-Problematik, sprach er sich dafür aus, dass die dafür nötigen Nachrüstungen von den Betreibern der Anlagen finanziert werden sollten.

Bessere Planungs- und Investitionsfreiheit gefordert

Hubert Aulich von der Firma PV Crystalox Solar, einem Unternehmen das vor allem Siliziumscheiben produziert, äußerte die Befürchtung, dass „die Erfolgsgeschichte der Photovoltaik gestoppt werden könnte“. Er betonte, dass gerade für die Industrie eine Verlässlichkeit hinsichtlich des gesetzlichen Rahmens absolut notwendig sei und kritisierte, dass das Gesetz einen mangelnden Vertrauensschutz zur Folge habe. „Wir haben uns auf den atmenden Deckel verlassen“, sagte er.

Martin Zembsch, Geschäftsführer der Belectrich Solarkraftwerke, forderte ebenfalls bessere Planungs- und Investitionssicherheit. Die vorgesehene Übergangsfrist für Freiflächen bis 30. Juni sei „nicht akzeptabel“, sagte Zembsch. Aufgrund bestehender Fristen und Verordnungen des Baurechts seien die Übergangsfristen nicht realistisch: „Selbst wenn Sie die Heinzelmännchen dazu nehmen, schaffen Sie das nicht“, sagte er.

„Noch in diesem Jahrzehnt wird die Photovoltaik die billigste Energiequelle werden“

Auch Karl-Heinz Remmers vom Unternehmen Solarpraxis, kritisierte das Marktintegrationsmodell und die bislang vorgesehene Verordnungsermächtigung. Er forderte zudem, dass zwischen den einzelnen Anlagetypen mehr differenziert werden müsse. Er forderte, „aufzuhören, das Erreichte kaputt zu reden“, und regte ebenfalls eine Reihe von Nachbesserungen an dem Gesetz an. Remmers warnte zudem, dass die Vergütungsabsenkung zu einer Kreditklemme bei Investoren führen könne, da die Banken nur noch das finanzieren würden, was auch sicher vergütet würde.

Philippe Welter von Photon Europe betonte, dass im Bereich der Photovoltaik „ in den letzten Wochen viel Porzellan zerschlagen worden“ sei. Er kritisierte, dass in dem Gesetzentwurf der Transformationsgedanke fehle. Er äußerte sich dennoch optimistisch über die Zukunft der Photovoltaik. Sie habe in der Vergangenheit „die stärksten Lernkurven“ durchlaufen. Daher prognostizierte er: „Noch in diesem Jahrzehnt wird die Photovoltaik die billigste Energiequelle werden – billiger als Kohle und Gas.“ (ac)

 

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