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  • 12.06.2010 – Staat unterstützt Berufseinsteiger bei Altersvorsorge
    12.06.2010 – Staat unterstützt Berufseinsteiger bei Altersvorsorge
    VORSORGE – RIESTERN Insbesondere junge Bundesbürger müssen mit erheblichen Einbußen bei ihren Altersbezügen rechnen. Damit sie früh genug mit privater Vorsorge anfangen,...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:

RIESTERN

Staat unterstützt Berufseinsteiger bei Altersvorsorge

 

Insbesondere junge Bundesbürger müssen mit erheblichen Einbußen bei ihren Altersbezügen rechnen. Damit sie früh genug mit privater Vorsorge anfangen, wird vom Staat eine spezielle Förderung angeboten, die 2009 erstmalig ausgezahlt wurde.

Im Juli 2008 hat die damalige Bundesregierung für junge Menschen einen weiteren Anreiz geschaffen, um schon frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Dazu wurde ein neuer Zuschuss für die Riester-Rente eingeführt, der sogenannte Berufseinsteiger-Bonus.

Wer Anspruch auf die staatliche Zulage zur privaten Altersvorsorge hat und noch vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ausreichende Beiträge auf einen Riester-Rentenvertrag einzahlt, erhält nach dem Willen des Gesetzgebers mit seinem Antrag auf die reguläre Zulage in Höhe von 154 Euro noch einen einmaligen Aufschlag in Höhe von 200 Euro.

Im vergangenen Sommer wurde dieser Zuschuss erstmals an die Anbieter ausgezahlt und dort den Vertragskonten gutgeschrieben. Nach Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden circa 165 Millionen Euro an rund 920.000 junge Riester-Sparer ausgezahlt.


So funktioniert das Riestern


Der Staat beteiligt sich bei einem Riester-Vertrag an der Altersvorsorge. Riester-Sparer erhalten eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es zusätzlich noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Zudem sind im Jahr bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar.

Um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, muss man allerdings mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen. Der Gesetzgeber hat für den Eigenbeitrag eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.

Verschiedene Riester-Formen

Riester-Verträge ist gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester" angeboten, mit dem auch selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden wurde.

Die Versicherungen haben allerdings klar die Nase vorn. Rund drei Viertel der Deutschen haben diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge gewählt, während sich etwa ein Fünftel für die Fonds-Variante entschieden hat. Banksparpläne und „Wohn-Riester"-Verträge sind weniger beliebt und kommen auf keine nennenswerten Marktanteile.

Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien. Dieses Hindernis ist inzwischen beseitigt. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich.

(verpd) (ApoRisk)

 

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