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  • 12.06.2010 – Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen
    12.06.2010 – Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen
    SICHERHEIT – RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Ob Verkehrsunfälle, Kündigung des Arbeitsplatzes oder Probleme mit einer gekauften Ware - im Alltag kommt es immer wieder zu Streitig...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen

 

Ob Verkehrsunfälle, Kündigung des Arbeitsplatzes oder Probleme mit einer gekauften Ware - im Alltag kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Doch wie bekommt man sein Recht?

Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtkosten von ca. 4.000 Euro und in der zweiten Instanz über das doppelte. Viele schrecken daher davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern. Eine Rechtsschutz-Versicherung ermöglicht dies jedoch.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.

Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.


Für Kfz-Besitzer und Fahrer


Kraftfahrzeugbesitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden beispielsweise die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.

Auch Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sind mit abgedeckt. Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer auch von fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen ebenfalls Versicherungsschutz.


Beruflicher und privater Ärger


Nicht nur im Straßenverkehr, auch privat oder beruflich kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Eine fristlose Kündigung, Probleme mit dem neuen Fernseher oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich.

Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung hilft in diesen Fällen weiter. Versichert sind der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner. Selbst deren minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert. Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen.

Streit mit dem Arbeitgeber

Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss unabhängig vom Ergebnis jede Partei die Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall diese Kosten.

Wer als Mieter oder Immobilieneigentümer kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchte, kann einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wählen. Dieser leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter.


Nicht alles kann versichert werden


Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen. Auch Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.

Zudem gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen.

Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Police vorlegt, damit dieser eine Deckungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.


Der Weg zur richtigen Police


Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form angeboten wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Darüber hinaus können mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung Prämien gespart werden.

Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, die für die individuellen Belange passende Rechtsschutz-Versicherung zu finden.

(verpd) (ApoRisk)

 

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