ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.09.2013 – Effektives Konzerninsolvenzrecht sichert wirtschaftliche Werte und Arbeitsplätze
    01.09.2013 – Effektives Konzerninsolvenzrecht sichert wirtschaftliche Werte und Arbeitsplätze
    PANORAMA – Steuer & Recht Zu dem am 28.08.2013 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen erklärt Bundesjust...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


Steuer & Recht

Effektives Konzerninsolvenzrecht sichert wirtschaftliche Werte und Arbeitsplätze

 

Zu dem am 28.08.2013 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht nimmt die Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften besser in den Blick. Künftig können sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden. Durch das einheitliche Verfahren werden die wirtschaftliche Einheit des Konzerns und der darin angelegte Mehrwert gewahrt. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, soll nun die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten, der darin angelegte Mehrwert und bestehende Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Konzerninsolvenz geht die Bundesregierung den mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgreich eingeschlagenen Weg zur Gesamtreform des Insolvenzrechts konsequent weiter. Unter dem ESUG lassen sich bereits heute Unternehmenssanierungen besser planen und umsetzen, bestehen wirksame Anreize zur frühzeitigen Einleitung erfolgversprechender Sanierungsmaßnahmen und lassen sich Sanierungstechniken einsetzen, die früher noch an rechtlichen Hindernissen scheiterten. Das bestehende Insolvenzrecht wird allerdings der Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften nicht hinreichend gerecht, da es immer nur die einzelnen Konzerngesellschaften im Blick hat. Der Entwurf läutet nunmehr die dritte und letzte Stufe des dreistufigen Reformprogramms im Insolvenzrecht ein und rundet das mit dem ESUG bereits erfolgreich umgesetzte Vorhaben zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten ab.

Zum Hintergrund
Konzerne sind aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Nicht nur große, börsennotierte Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen organisieren sich zunehmend als Konzern. Nach Erhebungen der Monopolkommission entfallen in Deutschland rund 70 % des Umsatzes und mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer auf konzernförmig organisierte Unternehmen. Wenn diese in die Insolvenz geraten, steht also viel auf dem Spiel. Deshalb ist es notwendig, dass das Insolvenzrecht auf die Besonderheiten konzernverbundener Unternehmen eingeht.

Der am 28.08.2013 beschlossene Entwurf soll sicherstellen, dass sich Konzerninsolvenzen künftig effizienter bewältigen lassen, als dies bislang möglich ist. Ziel ist eine bessere Abstimmung der Insolvenzverfahren, die im Falle einer wirtschaftlichen Notlage von Unternehmen eröffnet werden, die demselben Konzern angehören. Bislang droht die wirtschaftliche Einheit des Konzerns mit der Eröffnung von jeweils separaten Insolvenzverfahren über die konzernangehörigen Unternehmen auseinandergerissen zu werden. Werte und Arbeitsplätze, die im Konzernganzen angelegt sind, drohen dann auch trotz bestehender Sanierungschancen verloren zu gehen.

Der Entwurf sieht eine Reihe von Instrumentarien vor, auf deren Grundlage sich die Einzelverfahren besser aufeinander abstimmen lassen. Er verfolgt dabei zwei aufeinander aufbauende Ansätze:

Zum einen knüpft er an die gegenwärtige Praxis an und schafft die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Verweisungs- und Gerichtsstandregelungen, die es ermöglichen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten.

Zum anderen geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne deren Selbständigkeit in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten.

Der Entwurf fügt sich in das derzeit auf europäischer Ebene verhandelte Vorhaben zur Schaffung eines europäischen Konzerninsolvenzrechts ein. Er verfolgt dabei denselben Grundansatz wie der Vorschlag der Europäischen Kommission für konzernspezifische Regelungen in der Europäischen Insolvenzverordnung. Bei der Konzipierung besonderer Koordinationsmechanismen setzt der Entwurf mit seinem Vorschlag zur Einführung eines Koordinationsverfahrens - auch für die Verhandlungen über die europäischen Vorschläge - eigene Akzente.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJ.

Quelle: BMJ

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken