Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die für Kartellstreitsachen zuständige 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat am 28.08.2013 eine u. a. auf Zahlung eines Betrages von ca. 350 Mio. Euro gerichtete Klage der Kabel Deutschland GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH abgewiesen. Aufgrund der in die Zukunft gerichteten Feststellungsanträge bewegt sich der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits im Milliardenbereich.
Das Gericht folgte nicht der Argumentation der Klägerin, wonach die Preise für die Nutzung der Kabelkanalanlagen, die die Klägerin aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages seit 2003 an die Beklagte gezahlt hat, kartellrechtswidrig überhöht gewesen seien. Die Kammer hat vielmehr bereits eine marktbeherrschende Stellung der Beklagten und damit eine Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Missbrauchsregelungen abgelehnt, da die Verträge der Parteien eng an die Übernahme der Kabelgesellschaften von der Beklagten verknüpft gewesen seien. Die Kammer hat ausgeführt: "Es handelt sich [...] bei der Entscheidung, ob die Klägerin nach Übernahme des Kabelgeschäfts der Beklagten (weiterhin) deren Kabelanlagen nutzt, nicht um eine nachgeschaltete Nachfrage, sondern um Teil der primären Entscheidung für ein bestimmtes System - hier den Erwerb eines Großteils des Kabelnetzes der Beklagten." Die wettbewerblichen Kräfte wirken daher auf der Ebene der Entscheidung für die Übernahme des Kabelgeschäfts und nicht auf einer zweiten nachgelagerten Ebene der Entscheidung über die Frage, wie und wo diese Netze - die immer schon in den Kabelkanalanlagen der Beklagten lagen - nunmehr genutzt werden.
Die Frage, ob die - deutlich niedrigeren - Preisfestsetzungen der Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz im Hinblick auf die "letzte Meile" in den Kabelkanalanlagen der Beklagten auf einen Missbrauch durch die Beklagten hinweist, stellte sich nach Auffassung der Kammer mangels Marktbeherrschung durch die Beklagte daher nicht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht angegriffen werden.
Zum Hintergrund
Die Kabel Deutschland GmbH betreibt in einer Vielzahl von Bundesländern ein Breitbandkabelnetz, das zu einem Großteil in Kabelkanalanlagen der Deutschen Telekom GmbH liegt. Dies hat den historischen Hintergrund, dass das Breitbandkabelgeschäft ursprünglich von der Beklagten betrieben wurde, Ende der 90er Jahre aber ausgegliedert und schließlich an die Klägerin verkauft wurde. Dabei wurden Nutzungsverträge hinsichtlich der Kabelkanalanlagen geschlossen, die die Klägerin nun als kartellrechtswidrig angreift. Sie bezieht sich dabei auf die Entgeltregulierung der Bundesnetzagentur für die "letzte Meile", die zu deutlich niedrigeren Entgelten führt.
Unternehmen, die marktbeherrschend sind, ist eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verboten. Die Frage der marktbeherrschenden Stellung erfordert die Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Marktes.
LG Frankfurt a. M., Urteil 2-06 O 182/12 vom 28.08.2013
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.de
WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.de
MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM
APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES
UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.de
WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ
VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE
ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.de
RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.de
SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.de
MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.