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KRANKENVERSICHERUNG
Düsseldorf - Jobcenter
müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von
Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Dies hat das Sozialgericht
Düsseldorf in zwei Fällen entschieden.
Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in
die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Die Jobcenter in
Düsseldorf und im Kreis Viersen wollten nur einen Zuschuss in Höhe des
Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren. Die Differenz
sollten die Hartz-IV-Empfänger selbst zahlen.
Doch dann sei das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet, befand das
Gericht und verurteilte die Jobcenter zur Zahlung des vollen privaten
Krankenversicherungsbeitrags. Die Urteile sind nicht rechtskräftig,
die Jobcenter gingen in Berufung.
dpa, Dienstag, 08. Juni 2010, 17:16 Uhr
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