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  • 08.06.2010 - Sanofi verliert Patentstreit um Clopidogrel
    08.06.2010 - Sanofi verliert Patentstreit um Clopidogrel
    MARKT – NIEDERLANDE Berlin - Der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis hat in den Niederlanden einen Streit um ein Patent für die Kombination der Wirkstoffe Clopidog...

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NIEDERLANDE

Sanofi verliert Patentstreit um Clopidogrel

 

Berlin  -  Der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis hat in den Niederlanden einen Streit um ein Patent für die Kombination der Wirkstoffe Clopidogrel und Acetylsalicylsäure (ASS) verloren. Das Gericht in Den Haag erklärte das europäische Patent wegen fehlender Erfindungskraft für nichtig. Geklagt hatte der Generikahersteller Ratiopharm.

Fehlende Erfindungskraft: Ein niederländisches Gericht hat ein 
Patent zu Clodidogrel-Kombinationen für nichtig  erklärt. Foto: 
Sanofi-Aventis

Fehlende Erfindungskraft: Ein niederländisches Gericht hat ein Patent zu Clodidogrel-Kombinationen für nichtig erklärt. Foto: Sanofi-Aventis

Im Jahr 2002 hatte Sanofi das Patent erhalten. Es schützt die Kombination des Thrombozytenaggregationshemmers Clopidogrel mit einem antithrombotischen Wirkstoff. Im März dieses Jahres ließ die EU-Kommission mit Duoplavin (Clopidogrel, ASS) ein entsprechendes Präparat zu.

Das Gericht hielt die bloße Kombination der beiden Wirkstoffe nun jedoch nicht für patentwürdig. Die Richter beziehen sich in ihrem Urteil auf mehrere Veröffentlichungen, unter anderem zur Clopidogrel-Vorgängersubstanz Ticlopidin. So könne ein Fachmann bereits einem US-amerikanischen Patent aus dem Jahr 1987 entnehmen, dass die Kombination von Ticlopidin und ASS wegen synergistischer Effekte auf die Thrombozytenhemmung günstig sei.

Publikationen aus den Jahren 1993 und 1995 sei zu entnehmen, dass Ticlopidin und Clopidogrel den gleichen Wirkmechanismus besitzen. Den Richtern zufolge war deshalb mit der gleichen synergistischen Wirkung mit ASS zu rechnen. Da Clopidogrel zudem schneller und stärker wirksam sei als Ticlopidin, sei es für einen Fachmann offensichtlich gewesen, dass auch entsprechende Kombination mit ASS besser sein muss.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine erstinstanzliche Entscheidung. Sanofi kündigte auf Nachfrage an, den Gerichtsbeschluss zu prüfen.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 08. Juni 2010, 15:14 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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