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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am 24. Juni über die Rechtmäßigkeit des Arzneimittelterminals Visavia. Für den Automatenhersteller Rowa steht damit endlich eine letztinstanzliche Klärung an, ob Visavia ohne Einschränkungen erlaubt, nur für OTC oder Freiwahl zugelassen oder sogar gänzlich verboten wird. Mit einer Entscheidung des BVerwG ist allerdings erst einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen.
Entscheidung in Leipzig: Am 24. Juni verhandelt das BVerwG über das Abgabeterminal Visavia. Foto: Elke Hinkelbein
Bei Visavia können Kunden außerhalb der Öffnungszeiten über eine
Videokonferenz Kontakt zu einem Apotheker aufnehmen, der für Rowa in
einem Call-Center arbeitet. Die Rezepte werden gescannt, die
Arzneimittel über einen angeschlossenen Kommissionierer ausgegeben.
Mehrere Apotheker hatten gegen Vertriebsverbote der Terminals gegen die
verantwortlichen Behörden geklagt.
Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Zwei Revisionsverfahren des
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz haben es bis vor das BVerwG geschafft. Umstritten ist,
wie streng die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
anzuwenden sind, denn mit Abgabeterminals für Arzneimittel hat sich der
Gesetzgeber noch nicht befasst.
Andererseits wurden die Regeln für den Versandhandel bereits vor Jahren
gelockert. In den Verfahren geht es neben technischen Details um die
Frage, ob das „Leitbild des Apothekers in seiner Apotheke" durch Visavia
nachhaltig gestört wird. Das letzte Wort hat das
Bundesverwaltungsgericht.
Alexander Müller, Mittwoch, 02. Juni 2010, 09:39 Uhr
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