ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.11.2012 – Private Pflegevorsorge - Kabinett beschließt Durchführungsverordnung
    28.11.2012 – Private Pflegevorsorge - Kabinett beschließt Durchführungsverordnung
    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflege...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Private Pflegevorsorge - Kabinett beschließt Durchführungsverordnung

 

Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge planmäßig zu Beginn des Jahres 2013 an den Start gehen kann. Die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegte Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge hat am 28.11.2012 das Bundeskabinett passiert. Mit dieser Verordnung wird das Verfahren festgelegt, mit dem künftig die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge gewährt wird.

Die Förderung der privaten Pflegevorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.

Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat.

Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzurichtenden zentralen Stelle, die künftig die Zulage auszahlen wird. Dabei übernehmen die Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsnehmer alle Formalitäten der Antragstellung. Die Bürgerinnen und Bürger, die einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge abschließen, erhalten die Zulage automatisch. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag bei der zentralen Stelle einreichen.

Mit der Verordnung werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beantragung der Zulage seitens der Versicherungsunternehmen und die Prüfung der Zulageberechtigung sowie ihre Auszahlung durch die zentrale Stelle in einem weitgehend automatisierten elektronischen Verfahren - und damit bürokratiearm und effizient - ablaufen können.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Verordnung die Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen begrenzt.

Die Verordnung tritt am 4. Januar 2013 in Kraft. Zum Jahresbeginn 2013 werden die ersten Versicherungsunternehmen förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten.

Die Verordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE IN DER APOTHEKE JETZT TARIFVERTRAGLICH GEREGELT
Apothekenrente motiviert Mitarbeiter
http://www.aporisk.deLink

WEIL MAN SEIN RECHT NICHT AUF REZEPT BEKOMMT - DIE RICHTIGE APOTHEKENVERSICHERUNG HILFT
Mit berufsständigem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
http://www.aporisk.deLink

MIT ALL-RISK- UND MODULARER BETRIEBSVERSICHERUNG BIETEN SICH DEM APOTHEKER ZWEI GRUNDLEGENDE MODELLE ZUR RISIKOABSICHERUNG DES UNTERNEHMENS
Apothekenversicherung - individuell oder all-inclusive
http://www.aporisk.deLink

WER RISIKEN IN DER APOTHEKE VERSICHERN MÖCHTE, MUSS SICH TRANSPARENZ VERSCHAFFEN. NUR SO LÄSST SICH EINE WIRLICHKEITSNAHE UND KOSTENGÜNSTIGE ABSICHERUNG FINDEN
Auch bei Graffiti-Schäden versichert
http://www.aporisk.deLink

RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEM IST OFT ZWEIERLEI - DIE RICHTIGE ABSICHERUNG HILFT DABEI
Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker
http://www.aporisk.deLink

SPEZIALISIERTER VERSICHERUNGSMAKLER FÜR APOTHEKER GARANTIERT UNABHÄNGIGEN KOSTENCHECK
Versicherungen für Apotheken - die Ausgaben nicht aus dem Blick lassen
http://www.aporisk.deLink

MIT INDIVIDUELLER RISIKOANALYSE DIE BETRIEBLICHEN UND PRIVATEN UNSICHERHEITEN DES APOTHEKERS STRATEGISCH ANGEHEN
Professionelle Risikoabsicherung für Apotheken - wenn es gut geschützt und wirtschaftlich sein soll
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken