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  • 12.11.2012 – Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen und Assistenzpflege erweitert
    12.11.2012 – Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen und Assistenzpflege erweitert
    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Die 2004 eingeführte Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- , Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuche wird zum 1. Januar 2013 abgesch...

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ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen und Assistenzpflege erweitert

 

Die 2004 eingeführte Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- , Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuche wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Dies beschloss der Bundestag am 9. November, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (17/10747, 17/10799) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/11396) in namentlicher Abstimmung annahm.

Alle 546 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten für die Abschaffung der Praxisgebühr. In der Abstimmung über den übrigen Teil des Gesetzes enthielten sich SPD und Grüne. Anträge der SPD (17/9189, 17/11192), der Linksfraktion (17/9031, 17/11141) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9408, 17/11179), die alle die Abschaffung der Praxisgebühr zum Ziel hatten, wurden mit der Mehrheit von Union und FDP abgelehnt. Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs wird die Möglichkeit für pflegebedürftige Menschen geschaffen, sich von im so genannten "Arbeitgebermodell" beschäftigten Assistenzpflegekräfte nicht nur im Krankenhaus, sondern künftig auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen pflegen zu lassen. Das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe werden für die Dauer dieser Aufenthalte weitergezahlt. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag der Linken (17/10784) keine Mehrheit, die Assistenzpflege bedarfsgerecht zu sichern. Die Linke wollte, dass der Anspruch auch auf Pflegebedürftige ausgeweitet wird, die ihre Pflegekräfte nicht nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen.

Quelle: Deutscher Bundestag


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