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  • 07.11.2012 – Apotheken gaben 2011 mehr als 8 Mio. Betäubungsmittel ab
    07.11.2012 – Apotheken gaben 2011 mehr als 8 Mio. Betäubungsmittel ab
    GESUNDHEIT – APOTHEKENVERBANDDie Apotheken gaben im Jahr 2011 rund 8,4 Mio. Betäubungsmittel an gesetzlich Versicherte ab, davon 6,3 Mio. Packungen starke Schmerzmittel. Das e...

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ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


APOTHEKENVERBAND

Apotheken gaben 2011 mehr als 8 Mio. Betäubungsmittel ab

Verordnungen starker Schmerzmittel nehmen deutlich zu

 

Berlin, 2. Nov. 2012 – Die Apotheken gaben im Jahr 2011 rund 8,4 Mio. Betäubungsmittel an gesetzlich Versicherte ab, davon 6,3 Mio. Packungen starke Schmerzmittel. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) anhand der Auswertung von Rezeptdaten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatrezepte wurden nicht erfasst. Verordnet wurden Betäubungsmittel vor allem von Allgemeinmedizinern (47 % aller Packungen) und Internisten (17 %). Verordnungen von starken Schmerzmitteln konzentrierten sich noch stärker auf diese beiden Arztgruppen: 56 % wurden von Allgemeinmedizinern eingesetzt, 22 % von Internisten.

Die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln ist gesetzlich genau geregelt. „Um die Patienten vor Missbrauch zu schützen, vertraut der Staat auf das besondere Verantwortungsbewusstsein des Apothekers“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender des DAPI. „Für die Apotheken sind die Lagerung und Abgabe mit großem Dokumentationsaufwand verbunden. Dafür erhält der Apotheker pro Abgabe eines Betäubungsmittels pauschal 0,26 Euro zusätzlich – das deckt oft nicht einmal die Gebühren, die die Großhändler von der Apotheke verlangen.“

In den letzten Jahren nahm die Verordnung starker Schmerzmittel deutlich zu: Im Jahr 2005 gaben die Apotheken 4,2 Mio. Packungen an GKV-Versicherte ab, 2009 waren es 5,7 Mio. Packungen, 2011 mehr als 6,3 Mio. Packungen. Das entspricht einer Steigerung um 50 Prozent innerhalb von sechs Jahren.

Betäubungsmittel werden vom Arzt auf einem gelben Rezeptformular verordnet, das aus drei Durchschlägen besteht und nur acht Tage lang gültig ist. Patienten sollten diese Rezepte deshalb zügig einlösen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de und www.dapi.de. Unter www.abda.de ist auch ein Video zur Betäubungsmittel-Versorgung verfügbar.

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Kontakt:

Dr. Ursula Sellerberg, MSc, Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 – 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de


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