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  • 28.11.2012 – DWS-Symposium: Forderung nach einer Gesetzesänderung zur Selbstanzeige
    28.11.2012 – DWS-Symposium: Forderung nach einer Gesetzesänderung zur Selbstanzeige
    FINANZEN – Steuern & Recht Das deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) veranstaltete am 26. November 2012 ein Symposium zum Thema "Die N...

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Steuern & Recht

DWS-Symposium: Forderung nach einer Gesetzesänderung zur Selbstanzeige

 

Das deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) veranstaltete am 26. November 2012 ein Symposium zum Thema "Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis" mit hochkarätigen Referenten.

Unter der fachkundigen Moderation von Prof. Dr. Seer, Vorstandsmitglied des DWS-Instituts und Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", diskutierten auf dem Podium StB Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Vizepräsident und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", RegDir Klaus Herrmann von der Oberfinanzdirektion Koblenz, Armin Nack, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat, und Prof. Dr. iur. Hinrich Rüping, RA.

In seinem Einführungsreferat verdeutlichte Dr. Hartmut Schwab die Probleme, die sich durch die Neuregelung der Selbstanzeige in der Praxis ergeben haben. Insbesondere die Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen/Lohnsteueranmeldungen, die im Unternehmensalltag häufig vorkommen, seien erschwert worden. Die Änderung einer Verwaltungsanweisung bringe nicht ausreichend Rechtssicherheit.

Auch Vertreter der Finanzverwaltung waren der Auffassung, dass nur aufgrund der Mitwirkung der Steuerpflichtigen sowie der Steuerberater der Steuervollzug in Deutschland bisher funktioniert. Dies darf nicht durch zunehmende Kriminalisierung der Steuerpflichtigen gefährdet werden. Davon betroffen wären dann auch die Finanzbeamten, denen eine Strafvereitelung im Amt drohte.

Nach spannender und ausgiebiger Diskussion waren sich sowohl das Podium als auch das Auditorium einig: Es muss eine Gesetzesänderung zur Selbstanzeige erfolgen, um die bestehenden Probleme in der Praxis zu lösen und Kriminalisierungen zu vermeiden.

Quelle: DWS-Institut

 

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