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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Null-Retaxationen bei Rabattverträgen
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauert die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerden von zwei Apothekern nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die beiden Apotheker hatten sich Ende 2013 gegen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) gewandt, wonach Vergütungsansprüche gegen gesetzliche Krankenkassen ausgeschlossen sind, falls Arzneimittel ohne Beachtung von Rabattverträgen abgegeben werden. Gemäß dieser sog. Null-Retaxation wird der Patient zwar mit einem Arzneimittel versorgt, doch dem Apotheker wird weder ein Honorar bezahlt noch der Einkaufspreis des Medikaments erstattet. Nach Auffassung des BVG ist eine Verletzung von Grundrechten der Beschwerdeführer, insbesondere ihrer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit, nicht ersichtlich.
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker erklärt dazu: "Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts müssen wir akzeptieren und respektieren. Gleichwohl bedauern wir die Entscheidung sehr. Wenn der Apotheker den Patienten beraten, an ihn ein Arzneimittel abgegeben und ihn damit pharmazeutisch korrekt versorgt hat, darf er dafür doch nicht auch noch hart bestraft werden. Da er lediglich das Arzneimittel eines anderen Herstellers ausgewählt hat, müsste in jedem Fall wenigstens der Wareneinsatz erstattet werden. Der Rechtsweg ist nun aber leider ausgeschöpft. Mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist im Rahmenvertrag auch keine Lösung im Zuge der Selbstverwaltung in Sicht. Deshalb müssen wir nun mit einzelnen Kassenverbänden oder großen Krankenkassen sprechen. Aber eine belastbare bundeseinheitliche Lösung des Problems wird es nur geben, wenn die Politik interveniert. Deswegen appellieren wir hier ganz klar an Bundestag und Bundesregierung, sich für die Versorgungssicherheit der Patienten einzusetzen."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
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