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  • 06.10.2014 –  Klartext beim Honorar für Dienstleistungen
    06.10.2014 – Klartext beim Honorar für Dienstleistungen
    BRANCHENNACHRICHTEN Gilching bei München - Von den GKV-Kassen honorierte Dienstleistungen sollten sich rechnen und die Attraktivität der Apotheken deutlich verbessern, so der BV...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apotheken:


Pressemitteilung

Klartext beim Honorar für Dienstleistungen

 

Gilching bei München - Von den GKV-Kassen honorierte Dienstleistungen sollten sich rechnen und die Attraktivität der Apotheken deutlich verbessern, so der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann.


Dienstleistungen eines Apothekers sind mit der Marge des Arzneimittelabgabepreises
abgegolten – so war es jahrzehntelang. Gleichzeitig haben sich die Kunden an die Beratung ihrer Apotheke gerne gewöhnt. Doch auf Dauer lassen konstante Margen, stark steigende Bürokratiekosten und wachsende Erwartungen der Kunden ein finanzielles Loch entstehen.

Bezahlte Dienstleistungen, von den GKV-Kassen honoriert, sind angesichts dieser Entwicklung ein denkbarer Weg. So bieten zum Beispiel die Schweizer seit einigen Jahren Polymedikationschecks für knapp 50 Euro erfolgreich an.

„Es muss ein Umdenken stattfinden: Die Apotheker müssen weiterhin eine Grundversorgung bieten, wie sie es heute schon tun, und diese um eine Palette von Dienstleistungen erweitern“, so Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Apothekenkooperationen e.V. „Ein winziger Schritt in diese Richtung ist das neue Angebot der TK, Diabetikern einen Gutschein für einen Medikationscheck auszustellen, den diese beim Apotheker ihrer Wahl einlösen können.“ Denn hier ist die immer noch zu magere Honorierung klar von der Arzneimittelabgabe entkoppelt, entlohnt werden die Beratung und das Know-how des
Apothekers. Das gilt erst recht für das Modell der Schwangeren-Beratung in Bayern. Völlig selbstlos führt die Krankenkasse dieses Honorar nicht ein, denn durch geringere Folgekosten durch weniger Komplikationen im Krankheitsverlauf wird sich die Apothekenvergütung für sie lohnen.

Der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer möchte ein erweitertes Angebot der Apotheker unterstüzen und neue Dienstleistungen rund um das Arzneimittel erarbeiten. Für einige Dienstleistungen werden weitere Qualifizierungen notwendig sein. „Apotheker, die Mitglied einer Kooperation sind, werden dann besonders gut aufgestellt sein, denn Kooperationen können schnell auf veränderte Bedürfnisse reagieren und für ihre Apotheker ein aktuelles und umfassendes Fortbildungsangebot realisieren“, so Dr. Hartmann. Allerdings sollten Dienstleistungshonorare nicht als Almosen verstanden werden. Nur realistisch kalkulierte Vergütungen für größere relevante Kundengruppen können den Einstieg in die Dienstleistungsbezahlung sichern. Davon sind die Apotheken noch weit entfernt.



Aktuelle Hinweise zum 7.Kooperationsgipfel am 4. und 5. Februar 2015


Der Branchentreff im Apothekenmarkt:
Bereits nach knapp 3 Wochen seit Bekanntgabe des Tagungsprogramms liegen uns genau 100 (!) Anmeldungen vor. Wir gehen momentan davon aus, dass wir wieder 240 Teilnehmer begrüßen dürfen.

Eine der letzten Anmeldungen war mit folgendem Kommentar versehen: „...seit 4 Jahren nehme ich mit wachsender Begeisterung am Kooperationsgipfel teil und würde mich sehr freuen, wenn ich auch in 2015 teilnehmen dürfte....“.

Das gesamte Orgateam um Sonja Hennemann arbeitet mit Hochdruck an den
Kongressvorbereitungen......:). Sichern Sie sich den Frühbucherrabatt bis zum 31. Oktober 2014.

Wer hat sich bisher angemeldet?
Über 75 Geschäftsführer / Vertriebsleiter / Key Account Manager aus den Zielgruppen
Apothekenkooperationen, Pharmazeutische Industrie, Großhandel, Warenwirtschaft und Dienstleister haben sich bereits angemeldet.

Weitere Informationen sowie Anmeldungen können wie immer und nach wie vor unter www.kooperationsgipfel.de eingesehen und vorgenommen werden.

Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München

Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77

E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de

 

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