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  • 28.06.2013 –  ANSG, Kassen- und Apothekenabschlag
    28.06.2013 – ANSG, Kassen- und Apothekenabschlag
    BRANCHENNACHRICHTEN Gilching bei München - Klarheit beim Kassenabschlag: Der GKV‐Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben dem ausgehandelten Kompromiss ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apotheken:


Kooperationsgipfel 12. und 13. Februar 2014 in München

ANSG, Kassen- und Apothekenabschlag

 

Gilching bei München - Klarheit beim Kassenabschlag:

Der GKV‐Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben dem ausgehandelten Kompromiss zum Kassenabschlag zugestimmt. Neben der Festschreibung des Zwangsrabatts bis einschließlich 2015 wurde auch Klarheit für die Jahre 2009 und 2010 geschaffen.



Unklarheit beim ANSG:

Ab wann das ANSG wunschgemäß umgesetzt werden kann, ist noch nicht klar. Die Forderung der Apothekensoftwarehäuser, genügend Zeit für die Umstellung zu erhalten, blieb bis heute unberücksichtigt.


Klarheit beim Apothekenabschlag

Im Rahmen des Schiedsverfahrens konnte auf dem Verhandlungsweg eine Einigung erzielt werden. Schiedsmann Dr. jur. Rainer Hess musste dafür kein Urteil fällen, und das ist gut so:

  • Erste positive Botschaft: Die Paketlösung für die Jahre 2009, 2010 und 2013 sowie für 2014 und 2015 bringt uns Planungssicherheit.
  • Zweite positive Botschaft: Das Selbstverwaltungsprinzip funktioniert!


Für die Apotheken konnte das drohende „Horrorszenario“ vermieden werden – keine Nachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Für das erste Halbjahr 2013 bleibt der Kassenabschlag bei € 1,75. Im zweiten Halbjahr steigt dieser auf € 1,85 – was zugleich eine deutliche Reduzierung der Honorarerhöhung vom 01.01.2013 um 40 Prozent bedeutet! Für die folgenden zwei Jahre wurde ein Absinken des Abschlages vereinbart: 2014 auf € 1,80 und 2015 auf € 1,77. In den Folgejahren minimieren sich die Verluste in Bezug auf unser Honorar wieder schrittweise.

Zwar wurde aus unserer Sicht nicht das finanzielle Optimum durchgesetzt, gleichwohl ist dem Vorsitzenden des Schiedsverfahrens und den Verhandlungspartnern zu danken. Die Apotheken verfügen immerhin für die Vergangenheit, das laufende Jahr und die bevorstehenden zwei Jahre über wirtschaftliche Planungssicherheit.


ANSG – ab wann bekommen wir wie viel Honorar?
Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wird höchstwahrscheinlich zum 01.08.2013 Gesetzeskraft erlangen. Allerdings wurden auf der Zielgeraden nochmals Gesetzesänderungen vorgenommen. Beispielsweise müssen weitere Ausgabenblöcke berücksichtigt werden, die Ausschüttungsmasse an Apotheken wird reduziert. Auch soll dem DAV zur Ausschüttung der Honorare mehr Zeit eingeräumt werden. So kann es sein, dass die Apotheken erstmals zu Beginn des Jahres 2014 Geld aus dem Fonds erhalten und die ersten sieben Monate des Jahres 2013 keine Berücksichtigung finden werden. Es bleibt zu hoffen, dass der DAV bei seiner „ungewöhnlichen Finanzverwaltungstätigkeit“ mit etwa „sechs Verwaltungsangestellten“ hoch effizient arbeiten wird.

Aktuell kann mit Fondsgeldern noch nicht geplant werden. Daher werden wir abwarten müssen, was wann bei uns ankommen wird…

Was bereits während der letzten Reformvorhaben stets unberücksichtigt blieb, ist die Forderung der Apothekensoftwarehäuser, genügend Zeit für die Umsetzung eingeräumt zu bekommen. Hier müssen die Apothekensoftwarehäuser in Zukunft stärkeres Gehör finden.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



Veranstaltungshinweis zum Kooperationsgipfel 2014:
Der nächste Kooperationsgipfel 2014 findet nun am Mittwoch, den 12. Februar und Donnerstag, den 13. Februar 2014 wieder im Hotel Marriott in München statt. Wir haben den Kongress damit auf Mittwoch und Donnerstag gelegt (nicht mehr Donnerstag / Freitag). Bitte notieren Sie sich bereits jetzt diesen Termin. Ende Juli wird Ihnen automatisch das vorläufige Programm übermittelt werden.

Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
Römerstr. 28
82205 Gilching bei München

Telefon: 08105 - 77 42 48
Telefax: 08105 - 77 88 77

E-Mail: office@bvdak.de
Internet: www.bvdak.de

 

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