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  • 12.06.2010 – Worauf Arbeitgeber achten müssen
    12.06.2010 – Worauf Arbeitgeber achten müssen
    APOTHEKE – ARBEITSSCHUTZ In vielen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis hin zur Großindustrie wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Ein kostenloses Nachschlagewerk hilft, die ...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


ARBEITSSCHUTZ

Worauf Arbeitgeber achten müssen

 

In vielen Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis hin zur Großindustrie wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Ein kostenloses Nachschlagewerk hilft, die Vorgaben des Arbeitsschutzes einzuhalten.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen muss besonders auf den Arbeitsschutz geachtet werden. Hilfe dazu bietet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit einer kostenlosen Gefahrstoffliste an.

Die Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, ebenso wie die Quellen, in denen sie zu finden sind. Die von der IFA veröffentlichte Gefahrstoffliste hilft, den Überblick zu behalten.


Grundlagenwerk zur Gefährdungsbeurteilung


Betriebe, bei denen Gefahrstoffe verwendet werden, müssen zahlreiche Richtlinien und Verordnungen beachten. Das 700 Seiten starke Kompendium ist laut IFA ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber gemäß Paragraf 7 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) in seinem Betrieb durchführen muss.

Das Werk enthält nach Angaben der IFA alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen. Es ist für die Unterstützung von Betrieben, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmedizinern und anderen gedacht, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen.


Umfassende Inhalte


Die Gefahrstoffliste enthält Luftgrenzwerte, aber auch biologische Grenzwerte und informiert über deren Herkunft, Einstufung sowie Kennzeichnung. Darüber hinaus gibt sie Hinweise zur Gefahr der Sensibilisierung durch die genannten Stoffe und zu ihrer Aufnahme über die Haut, geht auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein und beschreibt Messverfahren. Zudem wird hier auf wesentliche, in Deutschland geltende Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe hingewiesen.

Da die Gefahrstoffliste im Dezember 2009 erstellt wurde, erscheint sie noch unter der alten Bezeichnung BGIA statt seit dem ab 1. Januar 2010 geltenden IFA. Sie enthält jedoch die maßgeblichen Vorgaben für das Jahr 2010. Die Gefahrstoffliste kann im Internet heruntergeladen oder als Druckfassung per E-Mail kostenfrei bestellt werden.


Freiwillige Leistungen zur Mitarbeiterbindung und Risikominimierung


Arbeitgeber können neben den vorgeschriebenen Maßnahmen auch auf freiwilliger Basis ihren Mitarbeitern im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention Gutes tun. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung kann das Unternehmen seine soziale Verantwortung als Arbeitgeber herausstellen - und weiß so seinen Mitarbeiter im Ernstfall finanziell abgesichert.

Je nach Police werden die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch für Unglücke in der Freizeit fällig.

Neben Prämienvorteilen im Vergleich zu einer privaten Absicherung können die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung vom Betrieb meist als Betriebskosten abgesetzt werden. Zum einen kann ein entsprechender Vertrag der Mitarbeiterbindung dienen, aber auch einen unfallbedingten Ausfall des Arbeitnehmers absichern. Bei Detailfragen zur Gruppen-Unfallversicherung oder anderen betrieblichen Vorsorgelösungen hilft der Versicherungsvermittler weiter.

(verpd) (ApoRisk)

 

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