Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
WEGEUNFÄLLE
Wer Montage nicht ausstehen kann, hat jetzt noch einen Grund mehr. Eine Statistik bestätigt, dass dieser Wochentag hinsichtlich der Häufigkeit von Arbeits- und Wegeunfälle besonders gefährlich ist.
Am ersten Tag der Woche ereignen sich im Vergleich zu den anderen Wochentagen die meisten Arbeits- und Wegeunfälle. Zu diesem Ergebnis kam die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in einer vor Kurzem veröffentlichten Arbeitsunfallstatistik.
Nach Angaben des BGW, einer gesetzliche Unfallversicherung mit über sechs Millionen Versicherten aus den Gesundheits- und Sozialberufen, kam es 2009 insgesamt zu fast 50.000 Arbeits- und Wegeunfälle an einem Montag. Das waren so viele wie an keinem anderen Wochentag.
Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle nahm dann von Tag zu Tag ab. Während dienstags noch fast 49.000 Unfälle verzeichnet wurden, waren es jeweils am Mittwoch nur noch knapp über 47.000, am Donnerstag gut 45.000 und am Freitag knapp 38.000.
Zahlreiche Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ereigneten sich zudem samstags (rund 14.000 Meldungen) und sonntags (gut 12.000 Meldungen). Dies hängt damit zusammen, dass viele Versicherte der BGW, wie Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und -diensten sowie Arztpraxen und Apotheken, auch am Wochenende arbeiten.
Die meisten Unfälle geschehen jedoch in der
Freizeit. Diese werden allerdings durch die gesetzliche
Unfallversicherung nicht abgedeckt. Eine private Unfallversicherung
zahlt hingegen die vereinbarten Leistungen, egal wo und wann sich der
Unfall ereignet hat - also auch bei Arbeits- und Freizeitunfällen.
Grundsätzlich gilt: Wer im Ernstfall nach einem Unfall oder einer Erkrankung finanziell abgesichert sein möchte, kann sich nicht alleine auf die gesetzlichen Sozialversicherungen verlassen. So erhält ein Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen von der gesetzlichen Krankenkasse nur 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts als Krankengeld.
Gut verdienende Angestellte müssen zudem mit einer hohen finanziellen Lücke zu ihrem Gehalt rechnen, weil das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze (im Jahr 2010 monatlich 3.750 Euro) nicht berücksichtigt wird.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente, die
bezahlt wird, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten
oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, gibt es für alle nach
dem 1. Januar 1961 Geborene nicht mehr. Selbst wer Anspruch auf eine
gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente hat, muss meist mit empfindlichen
Einbußen im Vergleich zu seinem Gehalt rechnen.
Einen sinnvollen Schutz vor unliebsamen finanziellen Überraschungen aufgrund gesundheitlicher Probleme vielfältiger Art bieten private Versicherungsverträge wie eine Krankentagegeld-, eine Unfall- oder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Es ist empfehlenswert sich durch einen Versicherungsfachmann umfassend beraten zu lassen, was für die persönliche Situation am sinnvollsten ist.
(verpd) (ApoRisk)
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