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  • 21.05.2010 – Damit der Brand nicht in den Ruin führt
    21.05.2010 – Damit der Brand nicht in den Ruin führt
    APOTHEKE – APOTHEKENVERSICHERUNG Nach einem Großschaden wie etwa einem Brand müssen viele Unternehmen innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Wie man sich gegen dies...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKENVERSICHERUNG

Damit der Brand nicht in den Ruin führt

 

Nach einem Großschaden wie etwa einem Brand müssen viele Unternehmen innerhalb von zwei Jahren Insolvenz anmelden. Wie man sich gegen dieses Risiko absichern kann.

Bei Brand, Einbruch oder Sturm denken die meisten Firmeninhaber in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Doch was ist mit den Ertragsausfällen, bis der alte Zustand wieder hergestellt ist?

Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht fallen auch in dieser Zeit an. Das kann eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zur Folge haben.

Sachschaden und Ertragsausfall absichern

Den meisten Firmeninhabern ist die Inhalts- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie springt, ähnlich der privaten Hausratversicherung, für den entstandenen Sachschaden in einem Unternehmen durch Brand, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ein.

Weniger geläufig ist vielen die Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab.

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt bis zu einem bestimmten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten aber auch den entgangenen Gewinn, bis die Firma wieder planmäßig arbeiten kann. Zusätzlich können Kosten zur Schadenminderung versichert werden, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzanlagen oder eine ausgelagerte Produktion.

Als Kombipaket oder individuell passend

Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Versicherung gibt es als separaten Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung. Bei der kombinierten Form, der Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU), ist die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genau so hoch wie für die Abdeckung des Ertragsausfalls.

Reicht diese Versicherungssumme bei einem möglichen Ertragsausfall nicht aus, empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Hier wird die Versicherungssumme genau ermittelt. Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser oder Sturm bedarfsgerecht angepasst werden.

(verpd) (ApoRisk)

 

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