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  • 22.01.2011 – Staatliche Geschenke richtig nutzen
    22.01.2011 – Staatliche Geschenke richtig nutzen
    VORSORGE – RIESTER-RENTE Immer noch verzichten viele Bundesbürger auf bares Geld vom Staat, weil ihnen nicht bekannt ist, dass sie direkt oder indirekt zulagenberechtigt fü...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


RIESTER-RENTE

Staatliche Geschenke richtig nutzen

 

Immer noch verzichten viele Bundesbürger auf bares Geld vom Staat, weil ihnen nicht bekannt ist, dass sie direkt oder indirekt zulagenberechtigt für die Riester-Rente sind. Eine Broschüre klärt auf.

Seit 2002 fördert der Staat die private Zusatzvorsorge für das Alter mit der sogenannten Riester-Rente. Doch längst nicht jeder, der eine solche Zulage erhalten würde, weiß dies und nimmt sie auch in Anspruch. Eine Broschüre des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) informiert daher detailliert darüber.

Wie der GDV mitteilte, bestanden bis zum September 2010 in Deutschland knapp 14,1 Millionen Riester-Verträge. Allein 72 Prozent davon, das waren ca. 10,2 Millionen Verträge, sind Riester-Rentenversicherungen.

Daneben gibt es auch Möglichkeiten, die staatliche Förderung in Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und als „Wohn-Riester" anzulegen. Mit Letzterem wird selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden.


Zulagenhöhe und steuerliche Vorteile


Bei jedem Riester-Vertrag zahlt der Staat einen Zuschuss und will damit die private Altersvorsorge des Einzelnen unterstützen. Gefördert wird in Form der sogenannten Grundzulage von jährlich 154 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage in Höhe von185 Euro pro Jahr je Kind, für das der Riester-Sparer Kindergeld erhält.

Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro jährlich. Zudem sind die Aufwendungen bis zu 2.100 Euro in vielen Fällen steuerlich absetzbar. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden.


Alles zur Riester-Rente


Neben Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gibt es noch eine Reihe anderer Personengruppen, die einen Anspruch auf eine Riester-Renten-Zulage haben. Doch selbst wer nicht direkt zulagenberechtigt ist, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Die neue Broschüre „Die Riester-Rente - Vorsorgen mit staatlichen Zulagen" des Informationszentrums der deutschen Versicherer gibt detailliert Auskunft, wer eine Förderung erhalten kann. Zudem wird ausführlich erklärt, wie die staatliche Förderung funktioniert. Daneben gibt es umfassende Informationen zu den verschiedensten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und wie sicher das eingezahlte Geld ist.


Kostenlose Informationen


Abgerundet wird die Broschüre durch Rechenbeispiele und übersichtliche Tabellen zur Riester-Rente. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0800/7424375 bestellt oder im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Fragen zur Riester-Rente beantwortet aber auch der Versicherungsfachmann in einem persönlichen Gespräch.

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

(verpd) (ApoRisk)

 

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